Eine 29-Jährige ist am Mittwoch vom Landesgericht Feldkirch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Die Frau hatte im Oktober 2022 in einem Lokal in Feldkirch-Altenstadt mit einem Steakmesser dreimal auf einen Mann eingestochen.
Die Frau stand wegen versuchten Mordes vor Gericht, der Geschworenensenat folgte aber der Expertise von Gerichtspsychiater Reinhard Haller, wonach die Frau bei der Tat nicht zurechnungsfähig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Frau hatte Messer zuvor aus Küche geholt
Demnach ging die Frau völlig unvermutet auf einen Lokal-Mitarbeiter los, der sich im Kassabereich aufhielt. Das Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge hatte sie zuvor aus der Küche geholt. Glücklicherweise kam das Opfer mit leichten Verletzungen davon. Vor Gericht sagte die 29-Jährige aus, keine Erinnerung an den Vorfall zu haben.
29-Jährige leide unter wahnhaften Störungen
Gerichtspsychiater Haller führte aus, dass die 29-Jährige unter einer psychischen Erkrankung schweren Grades leide, einer anhaltenden wahnhaften Störung. Die Frau habe die Wahnvorstellung, als Kind von mehreren Männern vergewaltigt worden zu sein. Sie habe ihr Opfer im Lokal, das sie nicht einmal kannte, als einen ihrer Peiniger ausgemacht und habe sich mit der Messerattacke rächen wollen. Die Frau sei während der Tat unzurechnungsfähig gewesen.
Für Psychiater kam nur Einweisung in Anstalt infrage
Haller attestierte der 29-Jährigen hohes Gefährdungspotenzial - für sich selbst wie auch für andere. Für ihn kam deshalb nur eine stationäre Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum infrage. Die Geschworenen folgten dieser Einschätzung einstimmig. Die Verteidigerin der Frau bat um Bedenkzeit.
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