Mit dem Aus für das verpflichtende Maskentragen in weitgehend allen Bereichen des öffentlichen Lebens kam die Sorge auf, dass all jene, die sich dennoch damit schützen möchten, eine Straftat begehen könnten: Denn damit gilt in Österreich wieder das Vermummungsverbot. Jetzt nimmt erstmals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) Stellung dazu.
Seit dem 1. März könnten Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln in Konflikt mit der Polizei geraten. Grund dafür ist das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), das 2017 vom damaligen Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) im Sinne eines Burka-Verbots in Kraft gesetzt wurde.
Satte 150 Euro Strafe drohen seither all jenen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise zu verhüllen oder verbergen, dass man nicht mehr erkennbar ist. Nur wenige Ausnahmen sind dabei vorgesehen, etwa bei der Ausübung von Sport oder auch aus gesundheitlichen Gründen - für letztgenanntes verlange die Polizei vor Ausbruch der Pandemie jedoch ein ärztliches Attest.
Rauch versichert: Maskentragen „KEIN Verstoß“
Müssen jene Personen, die sich nun weiterhin mittels Maske vor einer Ansteckung schützen möchten, also nun kriminalisiert? Mitnichten, wie der Gesundheitsminister am Freitag betonte. Das Tragen einer Maske stelle „KEIN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar“, erklärte Rauch via Twitter. „Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere.“
Um das auch rechtlich abzusichern, arbeite das Innenministerium zudem bereits an einer entsprechenden Klarstellung, führte er weiter aus. Warum dies nicht bereits im Rahmen der Aufhebung der Maßnahme mitbedacht wurde, erklärt Rauch dabei jedoch nicht.
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