Positive Bescheide

Gutachter beeinflusste Asylverfahren gegen Geld

Wien
03.03.2023 17:38

Er entschied mit, ob Menschen aus Bangladesch in Österreich bleiben durften oder nicht. Der Gutachter nutzte laut Gericht diese Stellung aus, um Geld zu machen. Das bringt ihn nun sieben Jahre später ins Wiener Landesgericht. Wo er seine Fehler aus der Vergangenheit umfänglich einräumt.

Er war gerichtlich beeideter Dolmetscher und Gutachter, kam in Asylverfahren zum Einsatz. Jetzt arbeitet er als Angestellter in einem Wettbüro. Nicht gerade ein Aufstieg auf der Karriereleiter. Der Grund: Der 53-Jährige trickste in Asylverfahren.

Asylanträge aus Bangladesch beeinflusst
Sein Einsatzgebiet betraf Anträge aus Bangladesch, wo der Mann auch geboren wurde. Inzwischen hat er aber eine österreichische Staatsbürgerschaft, wohnt hier seit Jahrzehnten mit seiner Familie. Er sollte dem Amt Auskunft über die allgemeine Lage in dem Land geben, über politische Verfolgung berichten und Gutachten erstellen, ob ein Asylwerber berechtigt sei. Und genau da sah er das große Geld. Gegen Bezahlung erstattete er Gutachten, die sich positiv auf den Ausgang des Asylverfahrens auswirkte.

Anwalt Mirsad Musliu verteidigt den Erstangeklagten. (Bild: Markus Tschepp)
Anwalt Mirsad Musliu verteidigt den Erstangeklagten.

„Er hat in seinem Leben Fehler gemacht, und dafür büßt er bis jetzt“, so sein Anwalt Mirsad Musliu über seinen geständigen Mandanten. Der unter dem enormen beruflichen Abstieg freilich leidet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bestechlichkeit, schweren gewerbsmäßigen Betrug und falsche Beweisaussage vor. All diese Vorwürfe würden aber bereits über sieben Jahre zurückliegen. 

Zwei Jahre bedingt und zwei Diversionen
Mitangeklagt sind zwei Bangladescher, die dem Angeklagten Geld für die Einflussnahme zahlten. Einmal 2500 Euro und einmal 2000 Euro. Dafür, dass der Erstangeklagte ihre Asylbescheide beeinflusste. Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Bestechung. Beide bauten sich ein schönes Leben in Österreich auf, arbeiten und sorgen für ihre Familien. Sie kommen mit 80 Sozialstunden davon.

Eine Diversion ist bei dem 53-jährigen Familienvater nicht möglich. Zu schwerwiegend sind die Vorwürfe: „Sie haben sich entschlossen, ihre Stellung im Verfahren auszunutzen“, begründet der Richter. Auch die Staatsanwaltschaft sieht einen „hohen Handlungsunwert und sozialen Störfaktor, so mal vor allem Asylverfahren von öffentlicher Interesse sind“. Deswegen wird er zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. 

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