Reemtsma-Prozess

Polizei vergaß angeklagten Entführer im Gefängnis

Ausland
22.02.2023 12:55

Mittwochfrüh hätte der 55. Verhandlungstag gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach beginnen soll. Da die Polizei aber vergessen hat, den Verdächtigen vom Gefängnis ins Gericht zu bringen, startet der Prozess erst um 14 Uhr.

„Sie sehen, der Karneval ist noch nicht ganz zu Ende“, kommentierte Richter Jörg Michael Bern das Malheur lakonisch. Eine kurzfristige Abholung Drachs sei nicht mehr möglich gewesen, da parallel der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Juwelenräuberbande geführt werde. Für diesen Angeklagten gelten ebenfalls erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Konkret bedeutet das, dass ein Großaufgebot von Polizistinnen und Polizisten das Gerichtsgebäude sichert. Um den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach abzuholen, war nicht mehr genügend Personal da.

Thomas Drach im Gespräch mit seinen Anwälten (Bild: Ina Fassbender/AFP)
Thomas Drach im Gespräch mit seinen Anwälten

Raubüberfälle und versuchter Mord
Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg vorgeworfen. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor, da er bei zwei Überfällen auf Geldboten geschossen und dies erheblich verletzt haben soll. Am 25. März 1996 entführten Drach und seine Komplizen den Hamburger Tabak-Erben Jan Philipp Reemtsma von seinem Grundstück und hinterließen eine Lösegeldforderung über 20 Millionen Deutsche Mark. Reemtsma wurde damals in einem Keller angekettet festgehalten, Drach drohte ihm Verstümmelungen an. Für die Tat war der heute 62-Jährige zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Per Hubschrauber zum Gericht
Gemeinsam mit Drach sitzt jetzt ein mutmaßlicher Komplize aus den Niederlanden auf der Anklagebank. Der 55. Verhandlungstag gegen Drach soll am Mittwoch um 14.00 Uhr beginnen. Bern habe mit dem Vorsitzenden Richter im „Pink Panther“-Prozess vereinbart, dass dort nur bis 13.00 Uhr verhandelt und der Angeklagte anschließend in die Justizvollzugsanstalt zurücktransportiert werde. Die Beamtinnen und Beamten sollen im Gegenzug Drach zum Gericht bringen. Für gewöhnlich wird der Angeklagte per Hubschrauber zum Gericht geflogen.

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