Neue steirische Regeln

Baufirmen schlagen Alarm: Wohnen bald noch teurer

Steiermark
16.02.2023 13:09

Die Preise für Wohnen könnten in der Steiermark nochmals kräftig anziehen: Davor warnt die Bau- und Immobilienwirtschaft. Grund ist eine geplante steirische Verordnung, die gerade im städtischen Raum dichtes Bauen schwieriger macht.

Der Boom ist vorbei, Bau- und Immobilienfirmen stehen vor schwierigen Zeiten. Vor allem die neuen, schärferen Kreditregeln haben zu einem Einbruch der Nachfrage geführt, von bis zu 80 Prozent weniger Wohnkrediten ist bei heimischen Banken die Rede. Dazu kommen Lieferengpässe und hohe Baustoffpreise. Nicht wenige erwarten bald Entlassungen und Insolvenzen in der Baubranche.

Neue steirische Verordnung regt auf
Große Sorgen bereitet der Branche nun aber auch eine geplante neue Verordnung des Landes Steiermark: Es geht um die Bebauungsdichte, sprich: Wie viel Bruttogeschossfläche darf auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden? Entscheidend ist dabei auch, was in die Dichte miteinberechnet wird.

Rechtsanwalt Mario Walcher, Alexander Pongratz (Sparte Gewerbe und Handwerk in der steirischen Wirtschaftskammer) sowie Gerald Gollenz (Obmann der Immoblientreuhänder und Vermögenstreuhänder) (Bild: Foto Fischer)
Rechtsanwalt Mario Walcher, Alexander Pongratz (Sparte Gewerbe und Handwerk in der steirischen Wirtschaftskammer) sowie Gerald Gollenz (Obmann der Immoblientreuhänder und Vermögenstreuhänder)

Und da sieht die nun vorliegende Novelle engere Grenzen vor: Treppenanlagen, Laubengänge, Aufzüge, aber auch alle Balkone mit mehr als 1,8 Meter und alle Außenwände (bisher nur die ersten 30 Zentimeter) sollen künftig miteinberechnet werden. Für den tatsächlichen Wohnraum bleibt daher weniger erlaubte Fläche übrig.

Fakten

  • Die Begutachtungsfrist für die Verordnung endete am 10. Februar, es gab 15 Stellungnahmen. Der Regierungsbeschluss ist für Ende 1. Quartal/Anfang 2. Quartal geplant. 
  • Von den neuen Regeln sind nur neue Bauprojekte nach Inkrafttreten der Bebauungsdichte-Verordnung erfasst. Nicht betroffen ist zum Beispiel die Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden, sehr wohl aber, wenn Geschosse aufgestockt werden.
  • Vorgesehen sind Übergangsreglungen für bereits anhängige Bauverfahren. Hier fordert Rechtsanwalt Mario Walcher Präzisierungen, etwa für genehmigte Anlagen, bei denen es noch Abänderungen gibt. 

Weniger Wohnfläche, höhere Preise
Die Folgen illustriert Gerald Gollenz, Obmann der steirischen Immobilientreuhänder, anhand eines konkreten Bauprojekts in der Grazer Grabenstraße: Mit den neuen Regeln würden dort 400 Quadratmeter weniger Wohnfläche zur Verfügung stehen, das wäre mehr als ein ganzes Stockwerk. Der Kaufpreis würde sich um etwa sechs Prozent, das sind mehr als 250 Euro, pro Quadratmeter erhöhen.

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Bei jedem Projekt werden jetzt gleich einmal 15 Prozent weniger Wohnungen gebaut, die Preise bleiben aber gleich.

Immmoblientreuhänder Gerhard Gollenz

„Die Novelle hat als Ziele mehr Klima- und Bodenschutz und die Stärkung der Ortskerne definiert“, sagt Rechtsanwalt Mario Walcher. Doch genau das Gegenteil würde erwirkt: Begehrte und begrenzte Baugründe würden gerade in Graz weniger effizient genutzt werden, die Zersiedelung und der Verlust von Boden würden vor allem im Grazer Umland weiter voranschreiten, warnt Alexander Pongratz, Sprecher der Bauwirtschaft.

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Ökologisches Bauen ist nur bei guter Ausnutzung der Böden möglich. Die Novelle würde das verhindern.

Alexander Pongratz, Vertreter der Bauwirtschaft

Ein „Teuerungs-Bumerang“?
Notwendig wurde die neue Novelle übrigens, weil es rund um die aktuellen Regeln nach Höchstgerichtsurteilen Rechtsunsicherheit gibt: Sie werden derzeit unterschiedlich ausgelegt. Nun soll Klarheit geschaffen werden. Doch die Wirtschaft spricht von einem „Teuerungs-Bumerang“ und vermutet insbesondere die neue Grazer Stadtregierung als treibende Kraft für die neuen Regeln.

„Es braucht klare Vorgaben“
Fachlich zuständig ist Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ). Aus ihrem Büro heißt es auf „Krone“-Anfrage: „Das Ziel der Novelle ist ein qualitätsvolles Bauen. Dafür braucht es klare Vorgaben. Die Stellungnahmen zeigen, dass die Novellierung teilweise begrüßt, teilweise kritisch gesehen wird.“ Höchstwerte der Dichte in allgemeinen Wohngebieten wurden im Verordnungsentwurf angepasst - und dem höchstgerichtlichen Urteil folgend werden Laubengänge, die den Gebäudecharakter maßgeblich mitbestimmen, in die Dichte einberechnet.

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