Suchtgifthandel, ein verbrecherisches Komplott und bandenmäßige Schlepperei: All das warf die Staatsanwaltschaft einem Afghanen (38) und einem Pakistaner (36) vor. Am Dienstag wurden sie vom Salzburger Landesgericht freigesprochen.
Die Delikte liegen teils acht Jahre zurück. Laut der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Männer Teil einer großen internationalen Tätergruppe gewesen sein und jeweils mehrere Kilo Drogen nach Österreich geschmuggelt haben. Außerdem soll das Duo laut Anklage Teil eines Schleppersyndikats gewesen sein und zumindest 20 Personen nach Österreich geschleust haben. Der Ermittlungsaufwand inklusive Telefonüberwachung war enorm. Am Ende blieb davon wenig übrig.
Freisprüche von den Hauptvorwürfen
Kurt Jelinek, der Verteidiger des angeklagten Pakistaner, sagte: „Es findet sich in der Anklage kein Tatsachensubstrat für eine Beteiligung am Drogenhandel. Es wurde kein Suchtgift sichergestellt.“ Der Schöffensenat sah das offenbar genauso. Von den Hauptvorwürfen wurde das Duo freigesprochen. Der Pakistaner erhielt eine zweimonatige Bewährungsstrafe wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Afghane (RA Sabina Moser) bekam sieben Monate bedingte Haft wegen versuchter Erpressung und Körperverletzung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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