Opposition unzufrieden

Fix: Gehaltsbonus für Pflegekräfte wird erhöht

Politik
01.02.2023 21:58

Der Nationalrat hat am Mittwoch Anpassungen beim Gehaltsbonus für Pflegekräfte mehrheitlich mit Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Durch die Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes stellt der Bund heuer 2460 Euro pro Person bereit. Kritik kam von den Oppositionsparteien. 

Um die Gehälter von Pflegekräften zu erhöhen, stellt der Bund den Ländern 570 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. 2022 haben die Länder dieses Geld für einen einmaligen Gehaltsbonus für Pflegepersonal in der Höhe von 2000 Ruro verwendet. Für 2023 soll der Bonus nun 2460 Euro pro Person - inklusive Dienstgeberbeiträge - betragen.

Administrative Vereinfachung
Die entsprechende Novelle zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz wurde vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Darin ist auch eine administrative Vereinfachung der Zahlungsabwicklung verankert. Zudem wird klargestellt, dass auch Zahlungen an Leiharbeitnehmer abgerechnet werden können und Teilzeitkräfte aliquot zu berücksichtigen sind.

Rauch verteidigt Erhöhung
Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) wies darauf hin, dass in Pflegeangelegenheiten weitgehend die Länder zuständig seien. Man sei im Vorjahr übereingekommen, dass der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss zur Verfügung stellt, um die Gehälter von Pflegekräften aufzustocken. Das Geld sei immer als Gehaltsbestandteil und nicht als einmalige Prämie geplant gewesen. In der Umsetzung habe sich gezeigt, dass das für das Jahr 2022 nicht möglich sei, weshalb eine Einmalzahlung im Dezember ausbezahlt wurde.

Johannes Rauch (Grüne) (Bild: APA/Eva Manhart)
Johannes Rauch (Grüne)

Für 2023 hätten sich die Bundesländer aber geeinigt, die Auszahlungen zu vereinheitlichen und als Gehaltsbestandteil zu verankern, berichtete Rauch. In Zukunft sei geplant, den Bonus über den Finanzausgleich dauerhaft im System zu verankern. Man sei bestimmt noch nicht am Ende der Pflegereform, so der Bundesminister. Es handle sich aber um einen ersten Schritt.

ÖVP: „Meilenstein“
Auch Ernst Gödl (ÖVP) sagte, man befinde sich im Jahr eins der größten Pflegereform der vergangenen 30 Jahre. Er führte einige der bisherigen „Meilensteine“ an, zu denen auch der Gehaltsbonus für Pflegekräfte zähle. Gödl betonte, dass man damit einen Bereich mitfinanziere, für den die Verantwortung eigentlich nicht im Bund liege. Bedrana Ribo (Grüne) führte an, dass es sich bei dieser Vorgangsweise um eine Art Pilotversuch gehandelt habe. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass das Gesetz anzupassen sei, was nun geschehe. Sie verstehe nicht, warum die zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Pflegereform ständig schlechtgeredet werden, sagte sie in Richtung Opposition.

SPÖ: „Regelungen ungerecht“
Diese sparte nicht mit Kritik. Josef Muchitsch (SPÖ) kritisierte die von der Regierung ausgearbeiteten Regelungen als unvollständig, nicht nachvollziehbar und ungerecht. Er bemängelte etwa, dass der Bonus im Jahr 2022 nicht Brutto für Netto und nicht in allen Bundesländern in gleicher Höhe ausbezahlt worden sei. Dabei hätten sich alle in der Pflege Tätigen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee einen einheitlichen Bonus verdient, so Muchitsch. Auch mit der vorliegenden Gesetzesänderung gelinge es nicht, diese Ungleichbehandlung zu reparieren.

NEOS: „Relativ teure Schönheitsaktion“
Fiona Fiedler (NEOS) führte an, dass der Gehaltsbonus laut den Betroffenen an der Lebensrealität in der Pflege vorbeigehe. Einzelne Berufsgruppen seien vergessen oder bewusst ausgelassen worden. Weil die Finanzierung nur für zwei Jahre gesichert sei, bezeichnete Fiedler den Bonus als „relativ teure Schönheitsaktion“, die dem Gesundheitssystem langfristig nichts bringe.

Auch FPÖ unzufrieden
Er rechne dem Gesundheitsminister zwar hoch an, dass dieser zumindest versucht habe, eine Pflegereform anzugehen, meinte Gerhard Kaniak (FPÖ). Er hätte dabei jedoch die Expertise der anderen Parteien einbinden sollen. Denn Maßnahmen wie der Gehaltsbonus für Pflegekräfte seien mit Fehlern umgesetzt worden, die bis heute nicht behoben seien. Kaniak kritisierte, dass der Bonus nicht in allen Bundesländern in gleicher Höhe ausbezahlt worden sei. Er brachte in diesem Zusammenhang auch einen Entschließungsantrag ein, in dem er forderte, dass eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung des Bonus rückwirkend für das Jahr 2022 erfolgt und für 2023 und die Folgejahre einheitlich in allen Bundesländern sichergestellt wird. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.

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