Horrende Rechnung

Mini-Strombedarf kam Zivildiener teuer zu stehen

Niederösterreich
01.02.2023 06:03

Ein Zivildiener (20) erhielt lediglich zwei Monate nach seinem Umzug in eine Wohnung in Niederösterreich eine Stromrechnung in der Höhe von 1246 Euro - das Fünffache des kürzlich abgeschlossenen Vertrags! Nach mehreren Telefonaten und Servicecenter-Besuchen stellte sich heraus: Es war ein Irrtum.

Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr bis zu 2000 Kilowattstunden Strom. Ein Zivildiener soll jedoch in nur 35 Tagen 762 kWh verbraucht haben. Das zumindest war auf einer EVN-Rechnung zu lesen, die zur Wohnung des 20-jährigen St. Pöltners geschickt wurde, in die er erst Anfang November 2022 gezogen war.

Von 231 auf 1246 Euro
Dementsprechend hoch war der geforderte Teilbetrag: 1246 Euro! Abgeschlossen wurde der Vertrag im Zuge der Übersiedlung mit 231 Euro im Quartal. „Wir haben sofort Kontakt aufgenommen. Es konnte sich ja nur um einen Irrtum handeln“, schildert Christian B., der Vater des Burschen. Und er bekam von der Mitarbeiterin auch Recht.

Aus einem Verbrauch von 60,3 kWh ergab sich ein Teilbetrag von 1059 Euro im Quartal. Diese Rechnung musste berichtigt werden. (Bild: zVg)
Aus einem Verbrauch von 60,3 kWh ergab sich ein Teilbetrag von 1059 Euro im Quartal. Diese Rechnung musste berichtigt werden.

Korrigierte Strommenge, trotzdem hohe Summe
Bei der neuen Rechnung wurde der Verbrauch auf 60,3 kWh korrigiert. Der Teilbetrag blieb allerdings mit 1059 Euro weiterhin enorm hoch. Doch nicht nur das: Obwohl schriftlich festgehalten wurde, dass die EVN den Betrag erst Anfang Februar vom Konto abbuchen werde, wurde das Geld schon Mitte Jänner eingezogen. „Wir reden hier von einem Zivildiener mit geringem Einkommen, der betroffen ist“, ärgert sich B., der weiter beim Energieunternehmen urgierte.

„Wird korrigiert“
Schlussendlich hatte sich die Hartnäckigkeit bezahlt gemacht. „Eine freundliche Dame hat uns neuerlich versichert, dass alles korrigiert werde“, schildert B. Auch die EVN bestätigt gegenüber der „Krone“: „Der Teilbetrag wurde angepasst. Und die Abbuchung wird zurücküberwiesen.“

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