Obwohl ein Arbeitnehmer eine höherwertige Tätigkeit im Betrieb verrichtete, zahlte ihm sein Chef kein höheres Gehalt. Erst mit Hilfe der Arbeiterkammer Burgenland kam er zu seinem Recht.
Ein Mann war als Tischler und Maler bei einem Betrieb im Nordburgenland beschäftigt. Als eine Projektleiterstelle frei wurde, übernahm er diese. Ein höheres Gehalt von 2900 Euro brutto wurde vereinbart. Mit der Auszahlung haperte es, denn er bezog zunächst weiter das frühere, niedrigere Salär.
Da eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, mussten wir vor Gericht ziehen und die Differenz beim Gehalt einklagen.
Martin Sugetich, Rechstexperte der Arbeiterkammer Burgenland
Erst nach mehrfachen Reklamationen wurde das Gehalt acht Monate später auf die vereinbarte Höhe angehoben. Ebenso setzte man einen schriftlichen Dienstvertrag auf, der dem Mitarbeiter aber nie ausgehändigt wurde. „Außerdem war der Arbeitgeber nicht bereit, die Monate davor nachzuzahlen, obwohl er dazu verpflichtet war und das kollektivvertragliche Mindestgehalt unterschritten wurde“, so Martin Sugetich, Rechtsexperte der Arbeiterkammer Burgenland.
Klage vor Gericht erfolgreich
Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, bliebt nur der Weg vor Gericht. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer klagte der Mann die Differenzbeträge ein und bekamt Recht. Seine frühere Firma muss ihm 5923,91 Euro nachzahlen und die Prozesskosten übernehmen.
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