„Geld rücküberwiesen“

Sonderpension: Anzeige gegen zwei ÖVP-Granden

Politik
21.01.2023 06:00

Seit dieser Woche beschäftigt die Anzeige einer Wiener Anwaltskanzlei zuerst die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die den heiklen Akt aber nun an die Wiener Staatsanwaltschaft abgetreten hat. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Untreue, ausgerechnet gegen die ÖVP-Granden der Österreichischen Wirtschaftskammer.

Genannte Schadenssumme: exakt 252.211 Euro und 52 Cent. Bis zu fünf Jahre Haft drohen. Als Beschuldigte in der Sachverhaltsdarstellung aufgelistet wird die Crème de la Crème der WKO: Präsident Dr. Harald Mahrer, sein Generalsekretär, Nationalratsabgeordneter Karlheinz Kopf, sowie Generalsekretär-Stellvertreter Dr. Herwig Höllerer.

Die Details: Das Trio besiegelte mit seiner Unterschrift (siehe Bild, Mahrer mit seiner lila Füllfeder) für Kopf ab 2018 eine Sonderpensionsregelung. Die aber eigentlich seit mehr als zehn Jahren ab 2012 nicht mehr existiert, weil - laut eigener Stellungnahme an den Rechnungshof - „alle neu eintretenden Mitarbeiter keine Sonderregelungen im Vergleich zu ASVG-Versicherten mehr haben, sie erhalten im Ruhestand keine zusätzlichen Leistungen“.

Wurde also Geld aus der Kammerumlage, der von allen Mitgliedern zu entrichtenden (Zwangs-)Abgabe, ungesetzlich verwendet? Auf „Krone“-Nachfrage räumt man einen Fehler ein, versichert aber zugleich, „dass die Vorwürfe haltlos sind und lückenlos aufgeklärt werden können“. Es gehe um die Pensionskasse und nicht die Fixpensionszusage. Die Gesamtsumme (laut der „Krone“ vorliegenden Dokumenten 240.537,47 Euro) sei aber nach vier Jahren im August 2021 rücküberwiesen worden.

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Wir haben uns 1:1 an das letztgültige Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt gehalten. Die interne Kontrolle hat funktioniert.

Wirtschaftskammer-Präsident Dr. Harald Mahrer

„Das zeigt genau, wie man sich sauber an Regeln hält“
Präsident Harald Mahrer gibt sich gelassen: „Das zeigt genau, wie man sich sauber an Regeln hält. Ein klares Zeichen, dass die internen Kontrollmechanismen funktioniert haben!“

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Aufgrund der dichten Verdachtsmomente haben wir Anzeige erstattet. Es geht auch um weitere zehn Fälle.

Anwalt Manfred Arbacher-Stöger von der Kanzlei Arbacher-Stöger & Thaler

Die Anzeige listet indes noch zehn „Pensions-Sonderfälle“ bei Kammerfunktionären auf. Nun ist die Justiz am Zug, um über Einstellung oder weitere Ermittlungen zu entscheiden.

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