Freund gestorben

Tödlicher Crash im Tunnel: Alko-Lenker verurteilt

Steiermark
10.01.2023 13:46

Ein Skiausflug endete im letzten Frühjahr für zwei Oststeirer in einer Tragödie: Auf der Heimfahrt krachte der 51-jährige Autolenker gegen einen im Gleinalmtunnel (Pyhrnautobahn) liegengebliebenen Sattelzug. Am Beifahrersitz saß ein guter Freund, der beim Unfall ums Leben kam. Der Lenker war betrunken und hielt zu wenig Abstand. Am Dienstag wurde er dafür zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig). 

Ein Überwachungsvideo aus dem Gleinalmtunnel zeigt den tragischen Unfall, der im März letzten Jahres einen Oststeirer das Leben gekostet hat: Auf der rechten Fahrspur steht ein Sattelzug mit eingeschalteter Warnblinkanlage, ihm war der Treibstoff ausgegangen. Ein Kleintransporter übersieht den Lkw beinahe, kann gerade noch auf die linke Fahrspur ausweichen. Dicht hinter dem Kleintransporter fährt ein Pkw, der Lenker bemerkt den Lastwagen zu spät und kracht beinahe ungebremst mit der rechten Fahrzeugseite gegen den Sattelzug. 

Lkw-Fahrer kam nicht zur Verhandlung
Am Steuer des Autos saß ein 51-jähriger Oststeirer, der mit seinem Nachbarn und guten Freund am Heimweg von einem Skitag in Obertauern war. Er war betrunken und hielt deutlich zu wenig Abstand. Am Dienstag musste sich der Mann nun wegen grob fahrlässiger Tötung in Graz vor Gericht verantworten. Der ebenfalls angeklagte ungarische Lkw-Fahrer - er hatte die Tankanzeige missachtet - erschien nicht zur Verhandlung. 

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Seit neun Monaten kämpfe ich jeden Tag mit diesem Unfall.

Der Angeklagte

„Er hat seinen wahrscheinlich besten Freund verloren und muss mit dieser Schuld leben“, sagte der Verteidiger des Angeklagten eingangs. „Seit neun Monaten kämpfe ich jeden Tag damit“, so der oststeirische Unternehmer, der vor fünf Jahren schon einmal seinen Schein wegen Alkohol am Steuer abgeben musste. Warum er dann wieder betrunken gefahren sei, wollte die Richterin wissen - „Das frage ich mich selbst jeden Tag ...“ 

Folgenreiche Einkehrschwünge
Beim Skifahren seien er und sein Freund mehrmals eingekehrt, einige Radler, Biere und Schnäpse seien geflossen. „Beim Losfahren habe ich mich aber gut gefühlt, nicht betrunken“, so der Angeklagte. Laut Bluttest hatte er zum Unfallzeitpunkt 1,1 Promille intus, laut Staatsanwaltschaft dürften es beim Losfahren eher 1,4 bis 1,5 Promille gewesen sein. „Sie haben sich gut gefühlt, weil Sie ordentlich angesoffen waren, das heißt aber nicht, dass Sie fahrtüchtig waren“, redete der Staatsanwalt dem Mann ins Gewissen.

Zur Alkoholisierung erschwerend hinzu kam, dass der Oststeirer viel zu wenig Abstand gehalten hat. Laut Berechnungen der Polizei und einem Sachverständigen rund 25 Meter. Der Angeklagte versuchte mehrfach zu beteuern, er habe den stehenden Lkw nicht vorhersehen können. „Sie können nicht die ganze Zeit sagen, damit haben Sie nicht gerechnet. Das sehe ich ja als Laie, dass Sie viel zu knapp aufgefahren sind“, entgegnete die Richterin.

Späte Einsicht vor Gericht
Gegen Ende der Verhandlung hin und nach Ansicht des Videos kam der zunächst nur teilweise geständige Lenker auch zur Einsicht, dass er zu wenig Abstand gehalten hat. Der bislang unbescholtene Steirer fasst neun Monate Haft aus, davon drei unbedingt (Urteil nicht rechtskräftig).

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