Für den Bau einer Gondel auf den Loser im steirischen Salzkammergut ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Nun geht der Fall weiter ans Höchstgericht.
Nach dem Land Steiermark ist auch das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz der Ansicht, dass der Gondel-Neubau auf den Loser nicht UVP-pflichtig sei. Dies begründet Richter Klaus Hochsteiner auf 43 Seiten, der Urteilsspruch wurde am Freitag öffentlich gemacht.
Die Umweltschutzorganisation Lelog wird „auf jeden Fall“ beim Verwaltungsgerichtshof Revision einlegen, weitere Einsprüche könnten folgen. Wolfgang und Fiona List, die die Gegner juristisch vertreten, bleiben zuversichtlich: „Am Schluss könnte sogar der Europäische Gerichtshof entscheiden“, sagen die Wiener Anwälte.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.