Verfassungsgericht:

Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

Ausland
16.11.2022 11:53

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. Eine Serie von Hindernissen hatte den Berlinern am 26. September 2021 - mitten in der Corona-Pandemie - die Stimmabgabe deutlich erschwert.

Denn am selben Tag, an dem 2,45 Millionen Stimmberechtigte zum Wählen aufgerufen waren, fand parallel der Berliner Marathon statt. Lange Schlangen vor Wahllokalen, stundenlange Wartezeiten und ein verspäteter Wahlschluss waren die Folge. Auch schlechte Vorbereitung sorgte etwa für falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen und die zeitweise Schließung von Wahllokalen.

Zum Teil stimmten Wählerinnen und Wähler auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb. Gewählt wurden neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.

Neuer Termin wohl im Februar
Aus der Pannenserie am Superwahlsonntag haben die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts der deutschen Hauptstadt nun die Konsequenzen gezogen. Sie blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte. Eine Wahlwiederholung muss jetzt innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die PARTEI.

Bundestagswahl wird teilweise wiederholt
Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen - statt 34.000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele