„Was, wenn ich mir das nicht mehr leisten kann?“ Die enormen Energiekosten machen, trotz Förderungen durch Bund und Land, vielen Menschen Sorgen.
„Es gilt der gesetzliche Anspruch auf Grundversorgung“, erklärt Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen. Dieser ermöglicht es privaten Haushalten und Kleinunternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten, die rasche Wiedereinschaltung der Anlage zu erreichen beziehungsweise eine drohende Abschaltung abzuwenden. Niemand müsse Angst vor Kälte oder Stromstopp haben, betont Krismer.
Strom- und Gasanbieter dürfen Kunden nicht ablehnen, auch wenn sie noch eine Rechnung schuldig sind.
Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen
Aber Vorsicht: Es wird dann jener Tarif verrechnet, den die meisten Kunden des Energieunternehmens haben - gratis ist also nichts. Außerdem haben sich viele Energieanbieter ohnehin verpflichtet, von November bis März 2023 Kunden die Lieferungen nicht zu stoppen.
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