Qualen für Tiere

Desaströse Zustände: Wieder Skandal in Mastbetrieb

Tierecke
27.10.2022 12:52

Das Leid spielt sich immer hinter verschlossenen Türen ab. Tierschützer brachten wieder ans Licht, was nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt ist. Ein südsteirischer Mastbetrieb wurde nun angezeigt, weil seine Schweine durch ihre Haltungsform verletzt wurden und Schmerzen leiden müssen.

Viele der Schweine im betroffenen Betrieb haben blutige Stellen an den Beinen, geschwollene Gelenke und große Schwielen. Kein Wunder - derartige Wunden entstehen, wenn die Tiere den ganzen Tag auf steinhartem Vollspaltenboden gehalten werden. Das Tierschutzpaket der Regierung hat eigentlich eine neue Vorschrift eingeführt, die ab 1. September 2022 in Kraft getreten ist: „Es muss einen eigenen Liegebereich für Schweine geben, der einerseits ‘physisch angenehm‘ sein muss, und andererseits ausreichend groß, sodass alle Tiere darauf gleichzeitig nebeneinander liegen können.“

Angesichts dieser aktuellen Bilder muss man hinterfragen, ob sich Tiere so wohlfühlen können und der Gesetzgeber hier keinen Grund zur Beanstandung sieht. 

Schwammige Gesetzgebung
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) legt den betreffenden Paragrafen so aus: „Wenn eine Schweinehaltung also einen Spaltenboden für die Schweine vorsieht, dann muss es einen weiteren Bereich geben, der mit weicher Einstreu versehen ist und noch einmal so groß, wie eine bisherige Vollspaltenbucht. Im Branchenjargon wird das als TW100 System bezeichnet, also als ein Tierwohlstall mit 100 % mehr Platz. Der Betrieb, von dem uns die aktuellen Videos und Fotos vorliegen, ist aber ein einstreuloser Vollspaltenbodenbetrieb. Die vielen Verletzungen an den Beinen hätten mit einem physisch angenehmen Liegebereich vermieden werden können.“

Auslegungssache
Der VGT hat Anzeige erstattet und pocht darauf, dass der gesetzeskonforme Zustand hergestellt und den Schweinen eine eigene Liegefläche geboten wird. Doch hier schließt sich leider der Kreislauf wieder: Denn solange der Konsument immer wieder zu Billigfleisch im Regal greift, werden Betriebe, die keinen Wert auf Tierwohl legen, den Umgang mit ihren Tieren nicht überdenken. Der breite Auslegungsrahmen der Tierhalteverordnung wird weiterhin Schlupflöcher bieten, denn was genau als „physisch angenehm“ gilt, ist nicht näher beschrieben. 

Langes Schweigen
Der betroffene Landwirt zeigte sich auf „Krone“ Anfrage wenig gesprächsbereit und lehnte die Möglichkeit ab, seine Sicht der Dinge zu schildern. Auch die zuständige Behörde wollte sich noch nicht dazu äußern, denn der Ball liegt eigentlich wieder bei den politischen Vertretern.

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