2 Jahre Zusatzstrafe

Sexualstraftäter missbrauchte auch seinen Neffen

Vorarlberg
12.10.2022 17:25

Zu einer nicht rechtskräftigen Zusatzstrafe von zwei Jahre Haft ist am Landesgericht Feldkirch ein 45-jähriger Sexualstraftäter aus dem Vorarlberger Oberland verurteilt worden.

Bei dem Mann handelt es sich um den Onkel des heute zwölfjährigen Opfers. Er hatte den Buben vier Jahre lang schwer sexuell missbraucht. Beim ersten Übergriff war das Kind erst acht Jahre alt. Die Taten ereigneten sich beim Angeklagten zu Hause, wo das Kind öfters nächtigen durfte. Der Oberländer legte sich zu dem schlafenden Buben ins Bett und verging sich an ihm. Und nicht nur das: Er filmte und fotografierte seine sexuellen Missbräuche, um sich daran aufzugeilen.

Stand bereits wegen Kindesmissbrauch vor Gericht
Es war bereits der zweite Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs, der gegen den Mann geführt wurde. Bereits im November vergangenen Jahres stand er wegen Kindesmissbrauch vor Gericht. Damals ging es um zwei Buben aus zerrütteten Familienverhältnissen, denen er sich „angenommen“ hatte. Der eine war acht, der andere neun Jahre alt. Wobei es beim Jüngeren beim Versuch geblieben ist.

Der Oberländer wurde schuldig gesprochen und zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem ein psychiatrisches Gutachten eine posttraumatische Störung bei einem der Kinder ergeben hatte, wurde er zusätzlich zur Zahlung von insgesamt 8000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt.

Dass der jetzige Fall nicht in einem Aufwasch mit dem Prozess im November verhandelt wurde, war „prozessökonomischen Gründen“ geschuldet. Das Gericht hatte nämlich für das dritte Opfer, seinen Neffen, ebenfalls die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens beantragt. Mit dem Resultat, dass auch der mittlerweile 12-jährige Bub an einer posttraumatischen Störung leidet.

Zitat Icon

„Dass Sie ins Gefängnis gehen, ist nur ein Nebeneffekt. Ich rate Ihnen dringend zu einer Therapie. Denn das Leid, dass Sie über die Opfer und deren Familien gebracht haben, ist unvorstellbar.“

Der Richter zum Angeklagten

Hortete Kinderpornos seit 1995
Dass die Sache überhaupt aufgeflogen ist, verdankt die Polizei einer Bekannten des Mannes. Nachdem sie auf dem Computer des Pädophilen einschlägiges Foto- und Videomaterial gefunden hatte, informierte sie die Exekutive. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden von der Kripo schließlich unzählige Foto- und Videoaufnahmen sexueller Missbräuche von Kindern, darunter auch jene der drei Buben, sichergestellt. Mit der Hortung von Kinderpornos hatte der Mann bereits 1995 begonnen.

Wird das am Mittwoch verhängte Urteil rechtskräftig, geht der 45-jährige Oberländer nun für insgesamt achteinhalb Jahre in den Bau. Opferanwältin Eva Müller konnte zudem für den 12-jährigen Jungen ein Teilschmerzensgeld von 9000 Euro geltend machen. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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