Das Landgericht Frankfurt hatte Russell unter anderem wegen Körperverletzung und Unfallflucht im Oktober 2010 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte auf der Autobahn Wiesbaden-Frankfurt am Silvesterabend 2009 mit Tempo 232 unter Drogeneinfluss einen Auffahrunfall verursacht, bei dem zwei junge Männer lebensgefährlich verletzt wurden. Das Urteil ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs seit März 2011 rechtskräftig.
Vorerst Haftantritt verweigert
Der von Alkohol, Drogen und einer Hepatitis-Erkrankung gezeichnete Russell hatte sich aus gesundheitlichen Gründen zunächst geweigert, seine Haftstrafe anzutreten. Die gesundheitliche Versorgung im Gefängnis sei nicht entsprechend, argumentierte der Anwalt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Anfang Juli jedoch rechtskräftig in zweiter Instanz entschieden, eine Behandlung sei im Gefängnis möglich. Wegen der permanenten Überwachung des Verurteilten könnten die Ärzte dort sogar schneller als in Freiheit reagieren.
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