Die entsprechenden Rechnungen hatten es wahrlich in sich: Allein die Zeche an nur einem Abend an einer Ischgler Hotelbar betrug mehr als 4.500 Euro. In einem Monat soll der Belgier in einem Ischgler Hotel 70.000 Euro verbraucht haben, wie der als Zeuge geladene Betriebsleiter bestätigte. Im März 2010 war der Belgier schließlich bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt worden - nachdem er offenbar in den darauffolgenden Monaten trotz mehrmaliger Beteuerungen seine Rechnungen nicht begleichen hatte können, war er im Sommer 2010 schließlich in Italien verhaftet und an Österreich ausgeliefert worden.
Partner zahlten - nur nicht pünktlich
Wie sich im Laufe des Prozesses aber nun herausstellte, wurde das Luxusleben des Angeklagten von seinen Geschäftspartnern, einem Südafrikaner und einem Schweizer, ermöglicht - wenn auch offenbar nicht immer termingerecht. Die beiden Männer hätten ihn im Gegenzug für eine spätere prozentuelle Beteiligung am Verkauf von Diamanten finanziert. Dies war auch vom Südafrikaner, der beim Prozessauftakt im Juni als Zeuge ausgesagt hatte, bestätigt worden.
Belgier ist halbe Milliarde Dollar "schwer"
Laut den Angaben des Angeklagten hatte er Diamanten im Wert von rund einer halben Milliarde Dollar verkauft, die Erlöse stünden ihm jedoch noch nicht zur Verfügung. Sie seien noch "geblockt". Daher habe er mit seinen Geschäftspartnern vertraglich vereinbart, dass sie ihm pro Monat rund 75.000 Euro geben sollten. Allein mit der zur Verfügung gestellten Kreditkarte könne er bis zu 50.000 Euro pro Monat beheben, gab der Beschuldigte an.
"Kommunikationsprobleme" sorgten für Verzögerung
Bis dato sollen die "Financiers" dem Belgier rund 1,5 Millionen Euro überwiesen haben. Auch die Hinterlegung einer Kaution für die Aufhebung der Untersuchungshaft im Februar 2011 wurde von ihnen geleistet, sagte Richter Neyer. Der Südafrikaner gab zudem vor Gericht an, die Außenstände des Angeklagten gekannt und die offenen Rechnungen lediglich wegen "Kommunikationsproblemen" nicht sofort beglichen zu haben.
Das Gericht folgte schließlich der Argumentation des Belgiers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger zunächst keine Erklärung abgab.
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