OGH bestätigt Urteil

Stadt Linz muss in der Swap-Causa nicht zahlen

Oberösterreich
29.08.2022 16:21

Aufatmen in der Linzer Stadtpolitik: Der umstrittene und für Oberösterreichs Landeshauptstadt verlustreiche Swap-Franken-Deal aus dem Jahr 2007 zieht nach einem entsprechenden Höchstgericht-Urteil vorerst keinerlei weitere Kosten nach sich.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Zwischenurteil des Handelsgericht Wien zum verlustreichen Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG bestätigt. Im Jänner 2020 hatte das Handelsgericht den Vertrag für ungültig erklärt. „Als Folge des Urteils wird die BAWAG ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung zur Gänze, d.h. in Höhe von 254 Mio. EUR, bilanziell abschreiben“, teilte die Bank am Montagnachmittag mit.

Streitwert mehr als 500 Millionen Euro
Die Abschreibung werde keine Auswirkungen auf die Kapitalausschüttungspläne der BAWAG haben, da man die Auswirkungen im Hinblick auf ihre aufsichtsrechtlichen Eigenmittel in den Vorjahren vollständig berücksichtigt habe, so das Wiener Finanzinstitut. „Es wurde keine Entscheidung im Hinblick auf gegenseitige Ansprüche getroffen. Die BAWAG wird Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, sofern keine vernünftige Einigung erzielt werden kann.“ Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft aus dem Jahr 2007 zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin.

„Offene Schadenersatzansprüche“
„Leider hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Stadt Linz unwirksam ist“, kommentiert BAWAG-CEO Anas Abuzaakouk den OGH-Entscheid. „Es ist nun an der Zeit dieses Kapitel abzuschließen und in die Zukunft zu blicken.“ Das Urteil betreffend die Unwirksamkeit des Vertrags stelle nun einen Aspekt des langjährigen Rechtsstreits klar. „Ich hoffe, dass vernünftige Parteien zusammenkommen, um sich über offene Schadenersatzansprüche zu einigen“, sagte der BAWAG-Chef.

Dobusch war nicht befugt
Der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hatte das Swapgeschäft 4175 im Jahr 2007 im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat nur einen „ganz allgemeinen Beschluss“ zu Finanzgeschäften gefasst, so der Handelsgericht-Richter Andreas Pablik im Jänner 2020 bei seiner Urteilsbegründung. Der damalige Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) sei nicht befugt gewesen, Penn eine Vollmacht für derart riskante Finanzgeschäfte zu geben. „Kassengeschäfte ja, der Swap war nicht umfasst“, so Pablik damals.

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