Eine Steirerin ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte knapp acht Jahre lang fast 570.000 Euro von ihrem Arbeitgeber, einem Lebenshilfe-Verein, abgezweigt. Das Geld hat sie in den eigenen Hausbau gesteckt. Sie war umfassend geständig, doch die Verteidigung meldete Rechtsmittel an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Jahrelang war die Steirerin bei der Lebenshilfe tätig. Sie hatte Zugang zu Konten und war zeichnungsberechtigt - und bereicherte sich so selbst. Der Grund: Durch einen Hausbau, der mit einem Franken-Kredit finanziert wurde, geriet die Frau in eine finanzielle Schieflage, sagte sie.
Jahrelang fielen Diebstähle nicht auf
Spätestens mit Anfang 2010 verschwanden monatlich mehrere Tausend Euro in der Tasche der Angeklagten. Zum einen ließ sie ihr Gehalt doppelt auszahlen, was bis zu einer Steuerprüfung 2018 nicht auffiel. Sie trug einfach ihre Personaldaten ein zweites Mal in die Gehaltsliste ein mit vertauschten Vor- und Nachnamen.
Zum anderen hob sie regelmäßig bei der Bank Geld für den Verein ab, verbuchte aber immer weniger. Jahrelang fiel das nicht auf, bis ein neuer Kassier die Kontrollaufgaben im Verein übernahm.
Es tut mir wahnsinnig leid.
Die Angeklagte
Als er die Frau zur Rede stellte, gestand sie sofort, Geld genommen zu haben. 570.000 Euro fehlten, ergab seine penible Recherche. „Es tut mir wahnsinnig leid“, sagte die Beschuldigte und fuhr fort: „Es ist alles schief gelaufen.“ Sie habe den elterlichen Betrieb und das Haus übernommen, aber da war alles herzurichten, es habe nicht einmal eine Heizung gegeben. Sie habe „Angst vor der Öffentlichkeit“ gehabt, wenn sie den Betrieb nicht weiterführt.
Als alles aufflog, wollte die Frau das Haus verkaufen und die Schulden tilgen - aber der Kaufpreis war nicht hoch genug. 530.000 Euro sind bei der Lebenshilfe offen. „Wie sollen Sie irgendwie wieder mal ins Trockene kommen? Der Mann neben ihnen ist Rechtsanwalt, kein Zauberer“, meinte Richter Helmut Wlasak.
Das war eine Riesensauerei. Sie haben ihre Vertrauensposition schamlos ausgenutzt.
Richter Helmut Wlasak
Die Verteidigung plädierte auf ein mildes Urteil, aber eine Fußfessel wird der Frau von Schöffen und Richter nicht gewährt. Vier Jahre unbedingte Haft und damit keine Möglichkeit auf Hausarrest, lautete das Urteil.
„Sie haben ein System ausgebeutet, wo Sie zu großen Teilen freie Hand hatten“, begründete der Richter. Die Taten seien geplant und berechnet gewesen. „Das war eine Riesensauerei. Sie haben Ihre Vertrauensposition schamlos ausgenutzt.“
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