AK-Überprüfung

Darf Baumschlägerung Mietern verrechnet werden?

Kärnten
15.06.2022 15:00

Die Arbeiterkammer und das Land Kärnten laden zu gratis Überprüfungen.

Der Betriebskostenkatalog des Mietrechts listet auf, welche Kosten als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnet werden dürfen. In der Praxis ist das Mietrecht allerdings in unterschiedlichem Umfang anwendbar – und das macht die Betriebskostenabrechnungen für die Mieter oft schwer nachvollziehbar. „Es braucht einheitliche Rahmenbedingungen“, fordert AK-Präsident Günther Goach deshalb eine Vereinheitlichung des Mietrechts.

Zitat Icon

Die Vereinheitlichung des Mietrechts könnte zu einer finanziellen Entlastung führen.

Günther Goach, Präsident, AK Kärnten

Bis 31. Juli kostenlos überprüfen
Damit könnten komplizierten Fälle wie dieser vermieden werden: Ein Vermieter hat die Kosten für Baumschlägerungen als Betriebskosten abgerechnet, was aber nicht erlaubt ist. „Ein Rückschnitt von Sträuchern oder Bäumen zählt hingegen zur Instandhaltung und darf verrechnet werden“, erläutert AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer. Noch bis 31. Juli gibt es die Möglichkeit, seine Betriebskosten bei der AK überprüfen zu lassen. Termine: 050 477-600

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