Prozess gegen Strache

Hofer: Posten-Wünsche ja, aber kein Druck

Politik
10.06.2022 14:13

Der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe bei Aufsichtsratsbestellungen in seiner Amtszeit zwar Wünsche geäußert. Druck sei aber weder von ihm noch von anderer Seite auf ihn als damaligen Infrastrukturminister ausgeübt worden, betonte der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) als Zeuge im Strafprozess gegen Strache. Strache bzw. der Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz stehen wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung vor Gericht.

Laut Anklage soll Strache Stieglitz für eine in mehrere Tranchen gestückelte Spende an den FPÖ-nahen Verein Austria in Motion einen Aufsichtsratsposten in der ASFINAG verschafft haben. Auch für Bestellungen von Stieglitz in andere Aufsichtsräte soll der Ex-Vizekanzler versucht haben zu sorgen - diese scheiterten aber. Zu dieser Zeit war Hofer Infrastrukturminister und für die Aufsichtsrats-Entsendung in die ASFINAG bzw. die ÖBB, wo Stieglitz zu seiner Verärgerung doch nicht zum Zug kam, formal zuständig. Auch gegen Hofer wurde ermittelt, das Verfahren dann aber eingestellt.

Hofer: „Kein Druck auf mich ausgeübt“
In seiner Einvernahme am Mittwoch hatte Strache seine eigene Beteiligung an Aufsichtsrats-Bestellungen der ÖVP/FPÖ-Regierung heruntergespielt - er sei zwar involviert gewesen und habe teils nachgefragt, die Entscheidungen habe in seinem Ressortbereich aber Hofer getroffen. Das bestätigte dieser in seiner Zeugenaussage am Freitag. Strache habe zwar immer wieder (wie auch andere Personen) Wünsche geäußert. „Aber es gab nie ein ,Wenn du das nicht tust, dann...‘“. Druck sei nie auf ihn ausgeübt worden, es habe ihm auch niemand Ungebührliches angeboten.

Abgestimmt worden seien die Bestellungen in den Kabinetten von Kanzler und Vizekanzler, so Hofer. Dabei standen der FPÖ aufgrund eines als „Gentlemen‘s Agreement“ konzipierten Sideletters im Einflussbereich der blauen Ministerien zwei Drittel der Posten zu und der ÖVP ein Drittel, in türkisen Ministerien umgekehrt. Die Entscheidung zur Bestellung von Aufsichtsräten habe aber immer er selbst getroffen, er sei nicht an Vorschläge gebunden gewesen.

Oft Vorschläge aus den Bundesländern
Einblick gab Hofer auch, wie es damals grundsätzlich zu Bestellungen gekommen ist. Man habe vielfach aufgrund persönlicher Kontakte oder etwa durch Vorschläge aus den Bundesländern eine Reihe von Namen gehabt, die infrage gekommen seien, so Hofer. Diese seien dann gesichtet worden. „Es war nicht ganz einfach, weil das Ministerium so groß war“, meinte Hofer. Aufgrund der vielen Beteiligungen mussten zahlreiche Posten besetzt werden. Entscheidend dafür sei neben fachlicher Eignung auch die persönliche weltanschauliche Ausrichtung gewesen. Aber auch die Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrats müsse ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

Zu Stieglitz selbst habe er ein freundschaftliches Verhältnis gehabt, so Hofer. Er sei aber kein enger Freund gewesen, der Kontakt zu ihm sei von Strache hergestellt worden. Die Ernennung in den Asfinag-Aufsichtsrat sei aufgrund seiner Kenntnisse im Immobilienbereich erfolgt - den fehlenden akademischen Abschluss von Stieglitz sah Hofer als kein Hindernis, entscheidend sei seine berufliche Erfahrung gewesen.

Aufsichtsratsposten gegen Spende?
Seiner Erinnerung nach habe Strache Stieglitz keinen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG versprochen, betonte Hofer. Wohl habe es ein solches Versprechen im Zusammenhang mit der ÖBB gegeben, weil Stieglitz aufgrund eines Missverständnisses davon ausgegangen sei, dass er, Hofer, ihm eine Zusage für eine Entsendung in die ÖBB-Holding gegeben habe. „Ich habe aber nur zugesagt, es mir anzusehen.“ Aus der Bestellung sei nichts geworden, weil Aufsichtsratschef Gilbert Trattner einen Finanz-Fachmann gesucht habe und keinen für Immobilien. Deshalb sollte Stieglitz auf Anregung Trattners beim Postbus untergebracht werden - das wollte aber Stieglitz nicht. Gegenleistungen für Entsendungen seien nie im Raum gestanden.

Von Zahlungen an Austria in Motion durch Stieglitz will Hofer erst später erfahren haben, als er nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos Interimistischer Parteichef wurde. Der Verein habe kaum Aktivitäten entwickelt.

Geburtstagsfeier in Dubai
Ebenfalls Teil der Anklage ist eine Einladung Hofers und Straches nach Dubai zur Geburtstagsfeier von Stieglitz. Diese haben beide aber abgelehnt. Das wäre aus Compliance-Gründen nicht möglich gewesen und hätte auch dann eine schlechte Optik ergeben, wenn man die Kosten selbst übernommen hätte, betonte Hofer. Einen Konnex zwischen der Einladung und seiner Kompetenz, Aufsichtsräte zu ernennen, habe er nicht gesehen. Er habe sich auch nicht bestochen gefühlt.

Nach dem Verhandlungstag am Freitag wird der Prozess erst Mitte Juli fortgesetzt, das Urteil wird frühestens am 29. Juli verkündet.

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