ÖVP ist in der Kritik

Wirbel um Widmungen: SPÖ brachte Beschwerde ein

Niederösterreich
10.06.2022 06:09

Politischer Wirbel in Prinzersdorf im niederösterreichischen Bezirk St. Pölten. Der örtliche Bürgermeister Rudolf Schütz hat im Gemeinderat nämlich sein eigenes Grundstück umgewidmet - und das bringt ihm jetzt eine Aufsichtsbeschwerde ein.

Keine Viertelstunde fährt man von der Landeshauptstadt in das 1636 Seelen-Örtchen Prinzersdorf. Dennoch weht in der kleinen Gemeinde politisch schon ein ganz anderer Wind. Anders als in St. Pölten, wo die SPÖ um Stadtchef Matthias Stadler die Absolute hält, regiert im Dorf ÖVP-Ortschef Rudolf Rudi Schütz mit satter Mehrheit von 66 Prozent.

„Auch wenn die Schwarzen schon lange an der Macht sind, gilt dies nicht als Freibrief für politische Willkür“, ärgert sich SPÖ-Ortsparteichef Martin Fuchsbauer – und brachte eine Aufsichtsbeschwerde gegen Schütz und weitere ÖVP-Mandatare bei der Bezirkshauptmannschaft ein.

Gemeindeordnung ignoriert?
Hintergrund dafür sind Änderungen im Flächenwidmungsplan, von denen der Ortschef - so meint man in der SPÖ - selbst profitiert haben soll. Fragwürdig sei vor allem, dass Schütz den ihn selbst betreffenden Widmungen auch selbst im Gemeinderat zugestimmt hat. Gemäß Gemeindeordnung sei dem Ortschef das ebenso wie weiteren Betroffenen eigentlich untersagt.

Auch bei den am Amt zur Einsicht aufgelegten Unterlagen orten die Roten Unregelmäßigkeiten: „Die Unterlagen lagen nicht sechs Wochen lang auf, sondern wurden erst im Nachhinein ergänzt“, wird unterstellt. Bei der Volkspartei kann man die Kritik nicht verstehen. Die Entscheidung im Gemeinderat sei auf Basis eines Entwicklungskonzeptes getroffen worden, das von Schütz’ Vorgänger im Jahr 2008 beschlossen wurde.

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Viele Umwidmungen in der vergangenen Sitzung wurden mit den Stimmen der gesamten ÖVP – und somit den Besitzern vieler Gründe – beschlossen.

Die örtliche SPÖ übt Kritik

„Es ist richtig, wenn nicht mehr benötigtes Betriebsgebiet im Ortsgebiet in Bauland umgewidmet wird. Jede andere Entscheidung wäre nicht im Interesse der Gemeinde“, erklärt Schütz auf Anfrage der „Krone“. Sein eigenes Grundstück sei nur insofern betroffen gewesen, als dass aufgrund des Hochwasserschutzprojektes die bestehende Baufluchtlinie künftig nicht mehr benötigt werde. Die Festlegung sei auf Empfehlung des Landes erfolgt.

ÖVP: „Keine Befangenheit!“
Auch in puncto Befangenheit hat man seitens der ÖVP eine Rechtsmeinung eingeholt. „Eine Befangenheit war nicht gegeben, weil durch die Beschlüsse nicht einzelne Mitglieder des Gemeinderates betroffen waren, sondern ein großer Teil der Gemeinde“, heißt es. Fest steht, dass es bei der Gemeinderatssitzung am 24. Mai eine deutliche Mehrheit gegeben hat. Auch SPÖ-Mandatare waren in ihrem Abstimmungsverhalten gespalten

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