Druck steigt

UVP-Affäre: Jetzt prüft auch der Rechnungshof

Steiermark
26.05.2022 21:26

Nach der Affäre um Umweltverträgöichkeitsprüfungen in der Abteilung 13 des Landes Steiermark steigt der Druck, viele Verfahren stehen still. Die suspendierte Amtsleiterin kehrt trotzdem an ihren alten Arbeitsplatz zurück.

Anlagenbau, Raumordnung, Naturschutz: Drei Agenden, die in der Abteilung 13 des Landes Steiermark zusammenlaufen. Gab es bis vor wenigen Jahren, als sich für den Schutz von Pflanzen, Luft und Boden nur eine Minderheit interessierte, kaum Reibungspunkte zwischen den einzelnen Referaten, steigt mit zunehmendem Umweltbewusstsein auch das Konfliktpotenzial innerhalb der Behörde.

„Es ist an der Zeit, den Naturschutz herauszulösen, denn dieser steht im direkten Interessenswiderspruch zu den anderen Referaten“, fordert ein Experte gegenüber der „Krone“ eine tiefgreifende Reform.

100 Mitarbeiter unzufrieden
Unterdessen wächst die Unzufriedenheit bei den gut 100 Mitarbeitern und den Projektwerbern, die auf Entscheidungen warten: Verfahren stehen still, die Personaldecke ist trotz zuletzt erfolgter Aufstockung dünn, das Image beschädigt.

Fakten

  • UVP-Affäre - was bis jetzt passiert ist
    In der Landesabteilung 13 sollen große Bauprojekte unrechtmäßig genehmigt und Bescheide von Antragstellern zum Teil selbst formuliert worden sein. Die positiv ausgefallenen Bescheide sollen teilweise lediglich zur Unterschrift in der Grazer Verwaltungsbehörde vorgelegt worden sein - so die Vorwürfe. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Graz sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft haben vorrangig die Abteilungsleiterin und den für die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zuständigen Beamten im Visier. Darüber hinaus wird gegen drei weitere Personen ermittelt. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Zusätzlich haben sich nun auch noch die seit Tagen kursierenden Gerüchte bestäigt, wonach suspendierte Abteilungsleiterin per 1. Juni wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren möchte. „Die angeordnete Dienstzuteilung der Abteilungsleiterin läuft mit Ende des Monats aus. Die Frau möchte zurück, das müssen wir zur Kenntnis nehmen“, sagt Landespersonalchef Günther Lippitsch. Laut Dienstrecht kann ein Landesbeamter nämlich nur maximal drei Monate lang ohne Einverständnis versetzt werden.

Im Zentrum der Kritik: LH-Stv. Anton Lang und LRin Ursula Lackner, beide SPÖ. (Bild: Land Steiermark/Spekner)
Im Zentrum der Kritik: LH-Stv. Anton Lang und LRin Ursula Lackner, beide SPÖ.

Dass die Spitzenbeamtin tatsächlich wieder in ihr altes Büro zurückkehren darf, wird Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) von Kritikern übel genommen. Als politisch Verantwortliche und damit Chefin der Abteilung hätte sie entgegen ihrer Behauptungen sehr wohl Möglichkeiten gehabt, dies zu verhindern oder zu verzögern.

Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit?
Immerhin ermittelt nach Hausdurchsuchungen nach wie vor die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs, der Bestechung und Bestechlichkeit gegen die Leiterin und ihren ehemaligen UVP-Verantwortlichen sowie drei weitere Personen. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Zudem hat man in der Landesabteilung aktuell Prüfer des Bundesrechnungshofs am Hals: „Ja, wir sind vor Ort“, bestätigt Sprecher Christian Neuwirth auf „Krone“-Anfrage. „Es werden dabei die richtigen Fragen an die richtigen Leute gestellt“, weiß ein Involvierter, „da könnte bald die nächste Bombe platzen“. Barbara Winkler

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