Geld von Kunden zu verlangen, die für ihre Flugreise erst am Flughafen einchecken, diese Praktik hat der Oberste Gerichtshof einer Billig-Airline abgedreht. Ein Salzburger, von dem diese Gebühr kassiert wurde, versuchte jedoch vergeblich, diese zurückzubekommen.
Nach einem Artikel der Ombudsfrau, der einen Hinweis auf einen Musterbrief des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) enthielt, forderte Wolfgang S. mit genau diesem Schreiben die zu Unrecht kassierten 55 Euro retour. Ohne eine Reaktion der betreffenden Billig-Airline erhalten zu haben. Weshalb uns der Leser vor einigen Monaten um Hilfe bat.
VKI um Unterstützung gebeten
In dem Fall haben wir die Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums, das zum VKI gehört, um Unterstützung gebeten. Ende April erreichte uns nun die Erfolgsmeldung. Jurist Reinhold Schranz dazu: „Der Fall konnte gelöst werden, die Check-in-Gebühr wurde dem Leser refundiert.“ Was lange währte, wurde also endlich doch noch gut.
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