Strafen bis zu 3.500 €

Hundeführschein für Kampfhundehalter nun Pflicht

Wien
01.07.2011 09:43
Ab heute ist der Wiener Hundeführschein ausnahmslos für alle Halter eines sogenannten Kampfhundes verpflichtend. Legt der Besitzer eines gelisteten Tieres die nötige Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nicht ab, drohen je nach Delikt Strafen von bis zu 3.500 Euro. In Gefahrensituationen kann der Vierbeiner sogar dauerhaft abgenommen werden. Die Polizei und das städtische Veterinäramt werden in den kommenden Tagen gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchführen.

Prinzipiell trat der Hundeführschein bereits mit Anfang Juli 2010 infolge der Wiener Volksbefragung in Kraft. Seit damals müssen Besitzer sogenannter Kampfhunde binnen drei Monaten ab Beginn der Haltung eine entsprechende Prüfung ablegen. Dabei sollen sie beweisen, dass sie im Umgang mit ihren Tieren geschult sind. Das Mindestalter der Vierbeiner muss zu diesem Zeitpunkt sechs Monate betragen, jenes des Prüflings 16 Jahre.

Für jene Wiener, die bereits vor Einführung der Regelung einen Kampfhund besessen haben, wurde eine Übergangsfrist geschaffen, die nun ausgelaufen ist. Informationen zur Prüfung bekommt man unter der Telefonnummer 01/4000-8060 oder auf der Homepage von "Tierschutz aktiv".

Bei Regelverstoß drohen bis zu 3.500 Euro Strafe
Personen, die ab Freitag bei den gemeinsamen Kontrollen durch Polizei und Veterinäramt keinen Führschein vorweisen können, werden deftige Strafen zahlen müssen. Die Spannweite reicht bis zu einem Maximalbetrag von 3.500 Euro - je nachdem, ob etwa der bereits absolvierte Schein beim Gassigehen bloß zu Hause vergessen wurde, oder ob ein schweres Vergehen vorliegt. Wird ein Hundehalter mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, wird eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen und die behördliche Aufforderung erteilt, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.

Noch eine Neuerung: Bei Hundehaltern ohne Führschein kann in Gefahrensituationen das Tier auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden. Für die Kosten muss der Besitzer aufkommen.

Schein ist für elf Rassen notwendig
Der Hundeführschein umfasst folgende Rassen - inklusive Mischlinge: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

Der Besitzer eines American Staffordshire Terriers hatte vor Monaten mit Unterstützung der FPÖ versucht, den Hundeführschein vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall zu bringen. Im vergangenen April wies der VfGh die entsprechende Klage jedoch ab und erklärte die Regelung somit als verfassungskonform.

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