Am Montagvormittag hat am Innsbrucker Landesgericht ein Mordprozess gegen einen 30-jährigen Einheimischen begonnen. Der Mann muss sich vor dem Geschworenengericht wegen des Verdachts des Mordes an seinem Vater verantworten. Er soll den 52-Jährigen Ende August 2021 in Wörgl bedroht und attackiert haben, woraufhin der schwer herzkranke Mann laut Obduktion an einem akuten Herzinfarkt starb. Zu Beginn des Prozesses bestritt der Angeklagte eine Tötungsabsicht.
Er beteuerte vor den Geschworenen, noch nie mit dem Gedanken gespielt zu haben, seinen Vater umzubringen, obwohl er ihn „verabscheut“ habe. Der 30-Jährige hatte bis zuletzt keinen Kontakt mit seinem Vater und war in einer Pflegefamilie aufgewachsen. Er habe erst kürzlich davon erfahren, dass der Vater seine Schwester im Jahr 2011 vergewaltigt hatte, so der Angeklagte. Das habe der Vater ihm gegenüber auch zugegeben. Dies habe ihn sehr belastet und sei „immer wieder aufgekocht“, gab der Mann zu Protokoll.
Alkoholisiert, aber zurechnungsfähig
In der Nacht auf den 28. August - der Tag, an dem sein Vater starb - sei er mit Freunden ausgegangen und habe sich bis zum Filmriss betrunken. Einem Gutachten zufolge war der Mann bei dem Vorfall stark alkoholisiert, aber noch zurechnungsfähig gewesen. Er beteuerte, sich an das Geschehene nicht erinnern zu können und nicht gewusst zu haben, dass sein Vater schwer herzkrank war.
Verteidiger-Appell an Geschworene
Der Verteidiger appellierte in seinem Eröffnungsplädoyer an die Geschworenen, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden und nannte dafür mehrere Gründe. Vor allem führte er ins Treffen, dass der Verstorbene schwer herzkrank war, ein „ausgesprochen ungesundes Leben geführt“ hatte und mehrere Risikofaktoren aufwies. Zudem betonte er, dass sein Mandant zu keinen Waffen gegriffen hatte - obwohl sich offenbar an besagtem Morgen ein großes Messer am Ofen befunden hatte und sein Mandant ein Cuttermesser in der Hosentasche bei sich trug.
Zu der Tat war es in den frühen Morgenstunden des 28. August gekommen. Der Einheimische hatte sich offenbar gewaltsam Zutritt zur Wohnung des 52-Jährigen verschafft. Laut Anklageschrift, die der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer vortrug, drohte er dem Vater Zeugenaussagen zufolge mehrfach, dass er ihn umbringen werde und sprach von der Vergewaltigung an seiner Schwester. Er riss eine Türe aus den Angeln und schleuderte mit Gegenständen um sich.
Angeklagtem droht lebenslange Haft
Danach soll der Beschuldigte direkt auf den Vater losgegangen und diesem mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben. Der 52-Jährige war nach einer heftigen Auseinandersetzung vor das Haus gegangen, wo er sich auf eine Bank setzte und dann langsam hinabsank. Als der Vater am Boden lag, soll der Angeklagte noch versucht haben, gegen dessen Kopf und Oberkörper zu treten. Auch einen einschreitenden Polizisten soll der 30-Jährige verletzt haben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten lebenslange Haft.
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