Die Maskenregeln werden zwar nach und nach an der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen gelockert, jedoch gibt es hier sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Das Covid-19-Hochschulgesetz überlässt die Festlegung der Corona-Regeln den einzelnen Hochschulen. Dementsprechend unterschiedlich kommt die Maskenpflicht zum Einsatz.
An der Universität Salzburg fällt etwa am 9. Mai die Maskenpflicht. Jedoch wird weiterhin empfohlen eine FFP2-Maske im gesamten Gebäude zu tragen. Ebenfalls bereits aufgehoben bzw. ausgesetzt haben sie auch schon etwa die Technischen Universitäten in Graz und Wien, die Universität Graz, die Wirtschaftsuniversität, die Universität Klagenfurt, die Montanuni Leoben, die Musikuniversität Wien, die Donau-Uni Krems und bei Lehrveranstaltungen auch die Veterinärmedizinische Universität.
Unterschiedliche Regelungen
In der Universität Wien, der Universität Innsbruck, der Universität und der Kunstuniversität Linz, dem Mozarteum und an der Universität für Bodenkultur (Boku) muss die Maske weiterhin bei Prüfungen und im Hörsaal verpflichtend getragen werden. An der Akademie der bildenden Künste ist die Maske dann weiter verpflichtend, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Auch an der Kunstuni Graz besteht Maskenpflicht auf allen Verkehrsflächen sowie, wenn eine Person im Raum das wünscht.
Medizin-Unis behalten Maskenpflicht bei
Auch an den Medizin-Unis in Innsbruck und Wien ist in den Lehrveranstaltungen weiter eine Maske zu tragen. An der Medizin-Uni Graz kommt es auf den Bereich an, in dem die Lehrveranstaltung stattfindet. In jenen Bereichen, in denen ein Patientenkontakt stattfinden kann, ist die Maske weiter verpflichtend, im nicht klinischen Bereich gilt eine dringende Empfehlung dazu.
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