Der plötzliche Tod des Vaters (80) im Salzburger Uniklinikum – offenbar durch einen Herzinfarkt – lässt den Sohn (46) nicht mehr los. Offen äußert der Angeklagte beim Prozess am Dienstag Zweifel. Er hegt den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler zum Ableben des Vaters geführt habe. Er spricht dabei auch von „ungerechter Behandlung“, einer „Zwei-Klassen-Medizin“ und einem „Versagen der Politik“. Doch er räumt auch ein, dass die E-Mails ein „Fehler“ waren: „Es tut mir leid, wenn ich jemanden damit verletzt habe“. Laut Anklage hat er Anfang November E-Mails an einen Spitalsarzt sowie einen Gutachter verfasst, in denen er die Ergebnisse des Sachverständigen kritisierte und die Mediziner nötigte, das 71 Seiten lange Gutachten über die Todesumstände des Vaters zu ändern. Sonst werde er die Medien einschalten.
Drei Monate bedingte Haft
Anlass dafür war ein Zeitungsbericht über den Spitalsarzt, der „Verärgerung“ auslöste. Doch eine Verleumdung war es nicht, betonte Verteidiger Stefan Rieder: „Weil bereits gegen den Arzt ermittelt wurde.“ Das Ermittlungsverfahren wurde aber – auch wegen des Gutachtens – letztlich eingestellt. Die versuchte Nötigung räumte der Techniker ein: „Ihm war nicht bewusst, dass er eine Mail so nicht schreiben darf“, betonte Rieder. So sah es letztlich auch die Richterin: drei Monate auf Bewährung wegen versuchter Nötigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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