Der plötzliche Tod des Vaters (80) im Salzburger Uniklinikum – offenbar durch einen Herzinfarkt – lässt den Sohn (46) nicht mehr los. Offen äußert der Angeklagte beim Prozess am Dienstag Zweifel. Er hegt den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler zum Ableben des Vaters geführt habe. Er spricht dabei auch von „ungerechter Behandlung“, einer „Zwei-Klassen-Medizin“ und einem „Versagen der Politik“. Doch er räumt auch ein, dass die E-Mails ein „Fehler“ waren: „Es tut mir leid, wenn ich jemanden damit verletzt habe“. Laut Anklage hat er Anfang November E-Mails an einen Spitalsarzt sowie einen Gutachter verfasst, in denen er die Ergebnisse des Sachverständigen kritisierte und die Mediziner nötigte, das 71 Seiten lange Gutachten über die Todesumstände des Vaters zu ändern. Sonst werde er die Medien einschalten.
Drei Monate bedingte Haft
Anlass dafür war ein Zeitungsbericht über den Spitalsarzt, der „Verärgerung“ auslöste. Doch eine Verleumdung war es nicht, betonte Verteidiger Stefan Rieder: „Weil bereits gegen den Arzt ermittelt wurde.“ Das Ermittlungsverfahren wurde aber – auch wegen des Gutachtens – letztlich eingestellt. Die versuchte Nötigung räumte der Techniker ein: „Ihm war nicht bewusst, dass er eine Mail so nicht schreiben darf“, betonte Rieder. So sah es letztlich auch die Richterin: drei Monate auf Bewährung wegen versuchter Nötigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).