Weil Blaue Karte fehlt

„Flüchtlinge wollen arbeiten“, können aber nicht

Salzburg
17.03.2022 09:00
Schnell und unkompliziert sollen die ukrainischen Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden, hat der Bund angekündigt. Die Realität sieht anders aus: Ein Pinzgauer Unternehmer wollte zwei Frauen bereits mit Montag einstellen. Doch die Behörden bremsen. Es wird wohl Wochen dauern, bis sie auch arbeiten dürfen.

Drei Frauen, zwei Mamas und eine Oma, sind mit drei Kindern (4, 11 und 15) vor einer Woche dem Krieg in der Ukraine entflohen. Sie stammen aus dem zerbombten Charkiw, ließen ihr Hab und Gut zurück. Die Ehemänner kämpfen. Durch hilfsbereite Einheimische konnten die zwei miteinander verschwägerten Familien im Pinzgau, genauer in St. Martin bei Lofer, für ein paar Wochen eine Bleibe finden. Dort in der Nähe findet sich auch einer der bekanntesten Schoko-Hersteller Salzburgs: die Confiserie Berger. Chef Hubert Berger hat den zwei Ukrainerinnen, einen Job angeboten: „Sie sagen, sie wollen dem Sozialstaat nicht zur Last fallen und ihr Leben selbst verdienen. Das ist lobenswert.“

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Wir nehmen die Daten der Flüchtlinge auf, speisen sie in die Datenbank ein und schicken sie dann ab. Die betroffenen Personen bekommen dann ihre blaue Karte per Post vom Innenministerium zugeschickt.

Hans Wolfgruber von der Salzburger Polizei

Schon am Montag hätten die Mütter in der Schoko-Produktion anfangen können. Die Oma hätte die Kindesbetreuung übernommen. Doch die österreichische Bürokratie steht im Weg. Denn: Zum Arbeiten brauchen die Ukrainer die „blaue Karte“. Mit dieser erhalten sie ihren Flüchtlingsstatus und einen EU-weiten Aufenthaltstitel, und damit auch Zugang zum Arbeitsmarkt und sozialen Leistungen.

Noch „keine Meldung“ bei AMS, der Bund „arbeitet“

Dafür müssen sich Flüchtlinge registrieren lassen – im Erstaufnahmezentrum in der Messe gibt es einen eigenen Bereich, wo Polizisten Daten aufnehmen. Die Krux an der Sache: Bis die „blaue Karte“ auch beim Flüchtling ankommt, dauert es. Drei bis vier Wochen soll einem Betroffenen gesagt worden sein. Rückwirkend sei es nicht möglich. Und erst mit der zugestellten „blauen Karte“ können sich Flüchtlinge selbst oder – bei einer Job-Zusage – der Arbeitgeber beim AMS melden.

Von der Salzburger Landesstelle heißt es, dass „noch keine Meldungen“ bekannt sind. Das Innenministerium erklärte, dass „mit Hochdruck“ daran gearbeitet werde. Heißt wohl auch: Bislang hat keiner eine „blaue Karte“.

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