Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil gegen Johann Zwettler kurz vor Weihnachten bestätigt: Fünf Jahre wegen Untreue und Bilanzfälschung. Im Gegensatz zu Helmut Elsner war Zwettler jedoch keinen Tag im Gefängnis – und wird das Haftübel auch nie verspüren. Denn ein vom Gericht in Auftrag gegebenes orthopädisches Gutachten stellt ihm Haftunfähigkeit aus.
Zwettler war in Jugendjahren an Kinderlähmung erkrankt, seine linke Hand ist gelähmt, die Wirbelsäule schwerst in Mitleidenschaft gezogen, er muss seit Jahren immer wieder wochenlang ins Krankenhaus.
Was bedeutet das für ein mögliches weiteres Verfahren in Sachen Refco? Denn kommt es zu einer Anklage und zu einer möglichen Verurteilung, dann erscheint eine Gefängnisstrafe wenig zielführend. Am Gesundheitszustand Zwettlers – und dessen Haftunfähigkeit – ändert sich nichts.
Gutachten noch nicht zugestellt
Der Anwalt von Zwettler, Mario Schmieder, erläuterte am Freitagabend, dass er für seinen Mandanten den Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt habe. Das Gericht habe zwei Gutachter bestellt, der orthopädische Gutachter sei nun offensichtlich zum Schluss gekommen, dass Zwettler nicht haftfähig sei. Offiziell sei ihm das Gutachten allerdings noch nicht zugestellt worden. Der zweite Gutachter sei aus dem neurologischen Fachbereich. Das Gericht müsse die beiden Gutachten noch würdigen, aber vermutlich werde der Expertise entsprochen und Zwettler müsse nicht ins Gefängnis.
Wenn laut Gutachten eine Besserung möglich sei, dann werde sein Mandant regelmäßig untersucht. Laut Schmieder dürfte bei Zwettlers Erkrankung aber keine Besserung zu erwarten sein. Bei einer Feststellung der Haftunfähigkeit habe der 69-jährige Ex-Banker die Sache juristisch damit wohl ausgestanden.
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