Unfall mit Bim

Rettungsfahrer: Es war grob fahrlässige Tötung

Steiermark
10.03.2022 11:53

Ein fataler Unfall am 7. Mai 2021 kostete einer 76-jährigen Patientin das Leben. Der Rettungsfahrer (22) fuhr an der Kreuzung Grazbachgasse/Conrad-von-Hötzendorf-Straße in Graz bei Rot ein und krachte in eine Bim. Dafür wurde er am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt (nicht rechtskräftig).

In seiner grün-gelben Uniform, den Kopf gesenkt, sitzt der 22-jährige hauptberufliche Rettungsfahrer aus der Südsteiermark vor Richter Andreas Lenz. „Ich kann mich nur für das, was passiert ist, entschuldigen“, sagt er nach dem Geständnis. Er ist angespannt, aber gefasst - er weiß, dass er einen Fehler gemacht hat.

Was war passiert? Im Mai 2021 holte der Sanitäter gemeinsam mit einem Kollegen eine 76-jährige Patientin im Pflegeheim in Unterpremstätten ab. Sie hatte starkes Nasenbluten. „Das konnten wir stillen. Dann sind wir Richtung LKH in Graz gefahren.“ In Graz begann die Patientin aber plötzlich aus den Tränensäcken zu bluten. „Dann bin ich mit Blaulicht weitergefahren.“

Die Ampel an der Kreuzung der Grazbachgasse leuchtete Rot, vor der Haltelinie aktivierte der Fahrer das Folgetonhorn. „Ich bin einigen Autos ausgewichen und auf der linken Spur in die Kreuzung gefahren.“ Der Staatsanwalt sagt: mit 40 km/h, das vom Verteidiger beauftrage Gutachten 32 km/h. „Aber das ist hier nicht die Gretchenfrage“, sagt Richter Lenz. Der Rettungswagen kollidierte frontal mit einer querenden Straßenbahn. Der Sanitäter hinten und die Pflegerin, die die ältere Dame betreuten, wurden leicht verletzt, die 76-Jährige starb an den Folgen des Unfalls.

„Es ist jemand gestorben“
„Sie wollten ja eigentlich helfen, Sie engagieren sich - aber es ist jemand gestorben. Gestorben, weil sie bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren sind“, sagt Richter Lenz. Dennoch: Nichts könne so dringend sein, dass man jemand anderen dafür gefährdet. Der Staatsanwalt spricht von „besonderer Sorglosigkeit“ und plädiert für eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung. 

So sieht es schließlich auch der Richter: 3600 Euro Geldstrafe und fünf Monate bedingte Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele