In der Stellungnahme wird auf das "Verschlechterungsverbot" verwiesen, das in dem Gesetzesentwurf festgeschrieben ist. Die Einschränkung der Verwendung von Slowenisch als Amtssprache in den Gemeinden Ebendorf und St. Kanzian auf jene Ortschaften, die auch zweisprachige Tafeln erhalten sollen, bedeute sehr wohl eine Verschlechterung.
Hier wird auch ein "Strukturfehler" geortet, so dürfe laut der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes "jeder EU-Bürger Minderheitensprachen als Amtssprachen in Anspruch nehmen, wenn sie amtlich als Amtssprachen gelten". Für jene Volksgruppenangehörigen, die in den nicht zweisprachig beschilderten Ortschaften dieser Gemeinden leben, wäre dies aber nicht zutreffend.
Erneuert wurde auch die Kritik, dass die Ortschaft Dobein/Dobajna in der Gemeinde Keutschach nicht in die Liste aufgenommen worden ist. Dies stelle einen "Systembruch" dar. Bemängelt wird unter anderem auch, dass auf Seite 5 und 6 des Vorblattes die slowenische Amtssprache bei Vertretern juristischer Personen auf jene eingeschränkt werde, deren satzungsgemäßer Zweck Angelegenheiten der Volksgruppen beinhaltet. Gegenüber der jetzigen Regelung bedeute dies eine Verschlechterung und sei daher zu streichen.
Einigung wird trotz Kritik "nicht infrage gestellt"
Das Memorandum, das von allen drei Obmännern unterzeichnet worden ist, wird ausdrücklich "nicht infrage gestellt", auch wenn diverse Änderungen verlangt werden. Die Stellungnahme schließt mit einem Ersuchen an Staatssekretär Josef Ostermayer "unsere Anregungen, die auf der Kritik der betroffenen Bürger in den Gemeinden basieren, ernsthaft zu prüfen, zu berücksichtigen und umzusetzen. Es würde der Sache und dem Klima im Lande nur nützen".
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