"Yes, we care" ("Ja, wir kümmern uns") ist das an den legendären Obama-Wahlspruch angelehnte Motto, das über allem schwebt, sagt Edlinger: "Ich habe mich mit Fachleuten, Pflegeheimbetreibern und Ärzten zusammengesetzt, um das Beste für Angehörige und Personal zu erreichen."
Sparstift bei Heimen
Grundsätzlich gilt ab sofort: ambulant vor stationär. Das heißt, Tagesbetreuung (etwa in entsprechenden Zentren) und Betreutes Wohnen werden forciert bzw. ausgebaut. Auch die mobile Pflege ist ein wesentlicher Faktor für den möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung. Bei den Heimen wird hingegen der Sparstift angesetzt, hier wird es Abstriche geben müssen. "Evaluierung" nennt man das dann im Fachjargon. Was die 24-Stunden-Versorgung betrifft, kann ein Anspruch künftig ab Pflegestufe 3 geltend gemacht werden.
Pflegeregress neu
Neu ist - und das hat doch für einige Entrüstung gesorgt - der Pflegeregress: Regresspflicht besteht für Verwandte, deren Familienmitglieder nach der Gesetzesnovelle in ein Heim kommen und für alle anderen ab 1. 1. 2012. Die Höhe der Rückforderung richtet sich nach dem jeweiligen Gehalt: Ersatzpflicht Eltern ab Nettoeinkommen 1.500 Euro bis 2.700 Euro bis maximal 15 Prozent; Ersatzpflicht Kinder ab Nettoeinkommen 1.500 Euro bis 2.700 Euro bis maximal 10 Prozent.
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