Prozess in Graz

Bürgermeister nahm Geld für die Weihnachtsfeier

Steiermark
04.03.2022 14:00

Darf sich ein Bürgermeister die Weihnachtsfeier seiner Gemeinde von einer Baufirma bezahlen lassen? Diese Frage beschäftigte am Freitag das Gericht in Graz. In einer südsteirischen Gemeinde war ein derartiger Fall bekannt geworden. Die Angeklagten wurden freigesprochen.

„Ich habe diese Tradition von meinem Vorgänger übernommen“, erklärt der südsteirische Bürgermeister vor Gericht. Worum geht es? In der Gemeinde wurde bei größeren Bauprojekten teilweise auf die Gleichenfeier, die üblicherweise von der Baufirma finanziert wird, verzichtet und das Geld stattdessen für die Weihnachtsfeier für Gemeindearbeiter, Gemeinderäte und Ehrengäste genutzt.

21.000 Euro von Baufirma
Ein derartiger Fall landete durch eine anonyme Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und warf gleich mehrere Fragen auf: Hat sich der Bürgermeister von diesem Geld selbst bereichert? Hat sich die Baufirma damit weitere Aufträge „erkauft“? Etwas mehr als 21.000 Euro flossen in die Weihnachtsfeier, die nun vor dem Richter endete.

Der angeklagte Bürgermeister bestritt nicht, das Geld angenommen zu haben: „Ich habe im Interesse der Gemeinde gehandelt und wollte helfen, Geld zu sparen. Mir war nicht bewusst, dass das strafbar ist, sonst hätte ich es nicht gemacht“, sagt er. Von geheimen Mauscheleien will er aber nichts wissen: „Alle im Gemeinderat wusste davon und wir haben die Baufirma sogar als Sponsor der Weihnachtsfeier ausgewiesen.“ Für sich selbst habe er „keinen Cent genommen“.

„Werbeausgabe“ und „Sponsoring“
Für den Bauleiter der Baufirma, der deswegen ebenfalls vor Gericht war, sei diese Zahlung eine „Werbeausgabe“ gewesen, er habe sich keine konkreten Aufträge dadurch erhofft. Vorteile bei der Vergabe von weiteren Bauprojekten in der Gemeinde gab es dadurch nicht; „Jedes Projekt wurde ausgeschrieben und an den Bestbieter vergeben. Es kamen auch andere Baufirmen zum Zug“, sagt er.

Seiner Firma musste er das Geld dennoch aus privater Kasse rückerstatten: „Mittlerweile gibt es in unserer Firma in solchen Fällen auch strengere Compliance-Regeln“, sagt er.

Freispruch - nicht rechtskräftig
Der Richter sprach die beiden Herren und einen dritten Angeklagten frei, weil man ihnen keine kriminelle Absicht nachweisen konnte. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

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