„Klarstellung“

Impfpflicht-Kontrollen ab März doch nicht fix

Politik
19.02.2022 17:23

Der Start der Impfpflicht als Kontrolldelikt mit Mitte März ist für Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) doch nicht unverrückbar: Nach einem Radiointerview folgte am Samstag eine „Klarstellung“, dass Mückstein etwaige Empfehlungen der Expertenkommission für einen anderen Starttermin politisch bewerten und dann entscheiden werde.

Laut Impfpflichtgesetz ist vorgesehen, dass prinzipiell mit 15. März Phase 2 starten soll: Ab dann kann die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In Phase 3 kommt es laut Gesetz zu einem Datenabgleich, um die Ungeimpften herauszufiltern. 

Mückstein mit schriftlicher „Klarstellung“
In einer schriftlichen „Klarstellung“ betonte Mückstein Samstagnachmittag ausdrücklich die Flexibilität, die das Impfpflichtgesetz bei der Umsetzung der Impfpflicht biete. Die Kommission werde bis 8. März ihren Bericht vorlegen. „Wenn es im Rahmen dieses Berichtes neue Empfehlungen zu den Startterminen der im Gesetz vorgesehenen Phasen gibt, dann sind diese politisch zu bewerten und entsprechend zu entscheiden“, ließ Mückstein nunmehr den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Kontrollen offen.

Zuvor hatte der Minister in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“, gefragt nach dem Start des Kontrolldelikts auf das geltende Gesetz, geantwortet, „dass das Gesetz drei Phasen vorsieht und in der zweiten Phase ab 15. März wird stichprobenartig kontrolliert, und wenn man keinen Impfnachweis vorlegen kann, dann wird gestraft. Und dabei bleibt es, das ist gültige Gesetzeslage“.

Man habe aber auch gesetzlich eine Kommission vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen die epidemiologische Situation beurteile und eine verfassungsrechtliche Einschätzung abgebe - erstmalig bis 8. März. Auf die Frage nach einem etwaigen Kippen des 15. März antwortete Mückstein: „Wir treten in die Phase 2 ein am 15. März, und die Phase 3 wird dann entsprechend der Expertenempfehlungen, wiederum diese Paragraf 8-Kommission, die jetzt eingesetzt worden ist, in weiterer Folge in Kraft treten.“

Trotz der Impfpflicht, die seit Anfang Februar formal schon in Kraft ist, geht es seit Samstag auch für Ungeimpfte wieder etwas lockerer zu. In Gastronomie und Tourismus sowie in vielen Freizeiteinrichtungen wie Skiliften oder Zoos gilt nunmehr die 3G- statt der 2G-Regel. Man muss also nicht unbedingt geimpft oder genesen sein, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis. Wien bleibt allerdings strenger, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.

Teststrategie: GECKO soll bald Ergebnisse liefern
Was die neue Teststrategie betrifft - Tests sollen bald nicht mehr für alle gratis sein - erwartet Mückstein in ein bis zwei Wochen Ergebnisse der GECKO-Experten. Testen sei etwa dann sinnvoll, wenn man in ein Pflegeheim oder ein Krankenhaus gehe, und da werde das Testen auch gratis bleiben. Wien besteht darauf, dass das kostenlose PCR-Testsystem „Alles Gurgelt“ bleiben soll.

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