Freiheit ab März?

Jetzt geht vielerorts auch ungeimpft wieder

Österreich
19.02.2022 06:00

Eine Woche nachdem die 2G-Beschränkungen im Handel und bei körpernahen Dienstleistern gefallen sind, gibt es die nächsten Lockerungen. Für den Zutritt reicht ab Samstag vielerorts wieder nur ein Test. Und: So fix ist die große Freiheit ab März nicht.

Eine Woche nachdem die 2G-Beschränkungen im Handel und bei körpernahen Dienstleistern gefallen sind, gibt es die nächsten Lockerungen. Wer sich bei dem ganzen Hin und Her nicht mehr auskennt, hat dieses Mal Glück: (Fast) überall, wo bisher 2G gegolten hat, gilt nun wieder 3G. Also leicht zu merken. Ausnahmen bleiben etwa Pflegeheime und Spitäler oder auch Wien: Die Bundeshauptstadt hält es wie immer strenger.

Konkret heißt das jedenfalls: Auch Ungeimpfte dürfen wieder in Lokale, Hotels und Co. – mit aktuellem PCR- oder Antigen-Test. Das kennen wir schon von Pandemiebeginn. Nur: Mittlerweile würde ja längst – theoretisch eine Impfpflicht gelten. Die Kommission dazu trat gestern erstmals zusammen.

Und auch das kennt man schon: Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie von 72 auf 48 Stunden verkürzt, für die anderen Bereiche bleibt es bei 72. Nur in Wien gilt PCR immer nur 48 Stunden. Was die Schulen betrifft: Seit 14. Februar gibt es ja in Volksschulen keine generelle Maskenpflicht mehr, ab 21. Februar fällt diese an allen Schulen. Was Experten nicht für ideal halten.

Ab 22. Februar wird die Einreise gelockert, es gilt dann generell 3G. Ausnahme: Virusvariantengebiete. Und am 5. März sollen – außer in Wien – alle 2/3G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie wieder öffnen. Weiter gilt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis, Apotheken, Banken, Postämtern und in Supermärkten.

Nur: So fix scheint die große Freiheit doch noch nicht zu sein. GECKO-Leiterin Katharina Reich zauderte noch am Tag der Verkündigung: „Wenn es sich ausgeht, geht es sich aus“ – und sonst? Müssten wohl wieder Maßnahmen her.

Kanzler will Öffnungen zur Not „überdenken“
Und ähnlich tönt es nun auch von Bundeskanzler Karl Nehammer: Die Zeitspanne bis zum 5. März sei „ein Beobachtungszeitraum, auch da kann man, wenn es sein muss, noch immer evaluieren“, sagt er gegenüber Ö1. Man werde beobachten, ob es bis dahin eine „andere Notwendigkeit“ gebe, „das ist derzeit aber nicht der Fall“. Die Öffnungsschritte beruhten auf Prognose-Berechnungen – die vorläufig ein vorsichtiges Öffnen zulassen würden.

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