Denn die Vermögensverhältnisse des Juristen, der stets feinst gekleidet auftrat und einen luxuriösen Lebensstil mit unübersehbarem Hang zu Luxus-Fahrzeugen pflegte, sind gelinde gesagt schlechter als schlecht. Klaus Zuckerstätter vom Alpenländischen Kreditorenverband erinnerte sich gegenüber der "Krone" an die Prüfungstagsatzung nach dem Konkurs von E.: "Das Privatvermögen wurde mit null beziffert, in seiner GmbH sollen 5.000 Euro vorhanden sein. Wenn man die durch die Forderungen der Gläubiger dividiert, die Ansprüche auf 357.317 Euro angemeldet haben..."
Hilfe aus Notfallfonds steht nur sozial Bedürftigen zu
Dazu kommt das anhängige Strafverfahren wegen Veruntreuung. Hier wird ein Schaden von mindestens 115.000 Euro angenommen, und die Ermittler rechnen mit weiteren Anzeigen. Leopold Hirsch, Präsident der Anwaltskammer, bestätigte der "Krone": "Wir haben einen Notfallfonds. Wer daraus entschädigt werden will, muss aber nachweisen, dass er sozial bedürftig ist. Wer gut situiert ist, bekommt aus diesem Fonds nichts."
Der Verteidiger von E., Alexander Schuberth, übt sich hingegen in Zweckoptimismus: "Er will den Schaden gutmachen. Wenn er fleißig arbeitet." Vorerst droht dem Ex-Anwalt aber eine längere Haftstrafe.
von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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