Anstieg um 50 Prozent

45 Geisterfahrer im Vorjahr in Tirol unterwegs

Tirol
26.01.2022 07:39

Auf Tirols Autobahnen und Schnellstraßen wurden im abgelaufenen Jahr insgesamt 45 Geisterfahrer verzeichnet. Das ist ein deutliches Plus von 50 Prozent im Vergleich zu 2020. Diese und viele weitere Zahlen gehen aus der aktuellen Statistik von „Ö3“ hervor. Im Bundesländer-Ranking nimmt Tirol damit den vierten Platz ein.

Exakt 388-Mal wurde im vergangenen Jahr vor Geisterfahrern auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen via Ö3 gewarnt. Ein recht deutliches Plus von 12 Prozent! Mit 45 Meldungen belegte Tirol im Bundesländer-Vergleich den vierten Rang. Negativer Spitzenreiter war Niederösterreich mit 91 Warnungen, gefolgt von der Steiermark (80) und Oberösterreich (56).

In Kärnten wurden gleich viele Geisterfahrer wie in Tirol verzeichnet. Dahinter reihten sich noch Salzburg (27), das Burgenland (17), Vorarlberg (15) und Wien mit 12 Meldungen ein.

73 Geisterfahrer waren in Tirol Rekord
Die 45 in Tirol verzeichneten Geisterfahrer bedeuten ein Plus von 50 Prozent. 2020, im ersten Jahr der Pandemie, waren es noch 30 Geisterfahrer gewesen. Der bisherige Höchstwert wurde hierzulande im Jahr 2005 mit 73 Falschfahrern verzeichnet, der Tiefstwert 1995 mit 29.

Fakten

  • Gesamtzahlen: 45 Meldungen (+50%, +15 Meldungen; 2020: 30; 2019: 41; 2018: 42; 2017: 69; 2016: 50; 2015: 50; 2014: 48, 2013: 55, 2012: 55)
  • Bisheriger Höchstwert: 73 (2005)
  • Bisheriger Tiefstwert: 29 (1995)
  • Meiste Geisterfahrer (Teilstücke):
    • A12 Raum Tiroler Oberland (Telfs/West-Landeck): 14 (2020: 7)
    • A12 Raum Tiroler Unterland (Innsbruck/Ost-Kufstein): 9 (2).
    • S16 Tiroler Abschnitt: 8 (4).
  • Die gesamte Inntalautobahn (A12) ist österreichweit die Autobahn mit dem größten absoluten Anstieg (+13 Meldungen).

Geisterfahrern droht sogar Haft
Häufige Ursachen sind laut Polizei Alkohol, Drogen, Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit oder auch Absicht. Geisterfahrer machen sich nach dem Strafgesetzbuch der fahrlässigen Gemeingefährdung strafbar. Für dieses Delikt droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wird bei einem Unfall ein Mensch getötet oder eine größere Anzahl von Personen verletzt, wird eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt. Gibt es mehrere Tote, drohen sogar bis zu fünf Jahre. Parallel erfolgen Anzeigen an die Bezirksbehörden.

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