Tierschützerprozess

Karl gegen vollen Kostenersatz für Freigesprochene

Niederösterreich
07.05.2011 11:25
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) kann sich zwar einen höheren Kostenersatz der Anwaltskosten durch den Staat in Fällen von Freisprüchen bei Gericht vorstellen, einen vollen Kostenersatz schließt sie aber aus. Angeregt worden war die Diskussion durch die Freisprüche im Tierschützerprozess. Die Angeklagten stehen vor dem Ruin, weil der Staat nur einen geringen Teil ihrer Kosten übernimmt (siehe Infobox).

Derzeit ersetzt der Staat zwischen 450 und 5.000 Euro pro Prozess und Person. Dieser Betrag sei "nicht zu wenig", in Summe mache das 1,5 Millionen Euro pro Jahr aus, meinte Karl am Samstag im Ö1-"Morgenjournal". Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Verfahren gibt es im strafrechtlichen keine gesetzliche Festlegung der Anwaltstarife. Karl "versteht" zwar die Empörung von Freigesprochenen, es werde aber keine Lösung geben können, bei der die gesamten Kosten auf den Staat abgewälzt werden. "Es kann nicht sein, dass der Staat die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe übernimmt, ohne dass die Anwaltstarife gesetzlich fixiert sind". 

Sie werde aber gerne mit den Richtern und Staatsanwälten diskutieren, welche Vor- und Nachteile das System im zivilrechtlichen und im strafrechtlichen Verfahren hat. "Vielleicht finden wir eine Mittellösung."

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