Auch seine damalige Ehefrau beschimpfte er bei der Auseinandersetzung lautstark. Der Mann zeigte sich vor Gericht geständig. Warum er die ihm vorgeworfene Aussagen getätigt hatte, konnte oder wollte er vor Gericht nicht mehr beantworten. Eine rechtsradikale Gesinnung stritt er ab. Wobei er jedoch zugab, vor Jahren in Deutschland Mitglied einer Neonazi-Gruppe gewesen zu sein. Bei einer Hausdurchsuchung wurde kein belastendes Material gefunden. Zum Tatzeitpunkt soll der Beschuldigte starker Alkoholiker gewesen sein.
Uni-Kurs über NS-Geschichte auferlegt
Das Urteil ist rechtskräftig, da Verteidiger und Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärten. Die Geldstrafe muss der Mann bezahlen. Die Haftstrafe wurde bedingt auf eine dreijährige Probezeit nachgesehen. Der 36-Jährige muss zudem einen Universitätskurs zur Geschichte des Nationalsozialismus besuchen. Für ihn wurde außerdem Bewährungshilfe beantragt. Das Geständnis wertete der vorsitzende Richter Andreas Mair als Milderungsgrund.
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