Anwalt eingeschaltet

Keine Maske: Volksschüler schrieb Test im Freien

Steiermark
13.01.2022 12:43

Auf einen angeblich grotesken Vorfall im weststeirischen Voitsberg macht die FPÖ aufmerksam: Ein neunjähriger Volksschüler, der über ein ärztliches Attest über eine Maskenbefreiung verfüge, habe einen Sachkunde-Test im Freien schreiben müssen - bei niedrigen Temperaturen und geöffnetem Fenster zum Klassenzimmer. Die Schuldirektion war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, die steirische Bildungsdirektion prüft den Vorfall.

Laut FPÖ-Bundesrat Markus Leinfellner wird der Volksschüler regelmäßig getestet und verfügt seit 9. Jänner über ein ärztliches Attest, das eine Maskenbefreiung vorsieht. Seit diesem Tag durfte er nach Vorgabe der Schuldirektorin nicht mehr am Präsenzunterricht in der Klasse teilnehmen.

Der Neunjährige habe aber „aufgrund seines akribischen Lernens“ den Sachunterrichtstest am Dienstag unbedingt absolvieren wollen, wie Leinfellner sagt - er habe ihn aber im Freien schreiben müssen. Nun hätten die Eltern das Kind von der Schule genommen und einen Anwalt eingeschaltet. 

„Wie ein Aussätziger behandelt“
Leinfellner, der in der Vergangenheit laut eigenen Angaben immer wieder Meinungsverschiedenheiten mit der Schulleitung hatte, spricht von einem „Skandal der Sonderklasse. Es kann nicht sein, dass ein Schüler trotz vorhandenen ärztlichen Attests wie ein Aussätziger behandelt wird. Wir Freiheitliche werden den Bildungsminister und die steirische Bildungslandesrätin mit diesem Fall konfrontieren. Ein Übergehen zur Tagesordnung ist nach diesem Vorfall keinesfalls möglich.“

Bildungsdirektion prüft den Vorfall
Die Leitung der Volksschule war bisher für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Von der steirischen Bildungsdirektion heißt es zur „Krone“: „Wir haben vor Kurzen von dem Vorfall erfahren. Derzeit wird geprüft, unter welchen Umständen dieses Foto zustande gekommen ist. Sicher ist: Rechtlich darf man keinen Test im Freien schreiben. Wir gehen den Vorwürfen genau nach. Es gab bereits erste telefonische Gespräche mit der Schulleitung.“

Am Freitag wird es eine Untersuchung durch die Schulqualitätsmanagerin vor Ort geben, die mit der Direktorin und zwei Klassenlehrerinnen sprechen wird. „Falls ein Fehlverhalten vorliegt, gibt es auf jeden Fall dienstrechtliche Konsequenzen.“ Geprüft wird auch, ob das vorgelegte Maskenbefreiungsattest überhaupt gültig ist.

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