Heftige Kritik

Die Steiermark hat 151 Naturdenkmäler verloren

Steiermark
12.01.2022 08:00

Bäume, Schluchten oder etwa Moränen können zu sogenannten Naturdenkmälern erklärt werden. Einen besonderen Schutz genießen diese aber deshalb offenbar nicht: Gleich 151 dieser Besonderheiten wurden in der Steiermark in den vergangenen Jahren wieder aufgehoben - nicht alle Entscheidungen sind nachvollziehbar.

Die steirischen Naturdenkmäler werden einmal jährlich auf deren Zustand überprüft, zumeist durch Organe der Berg- und Naturwacht oder Amtssachverständige des Landes. An die 700 gibt es aktuell insgesamt in unserem Bundesland.

Dass die Behörden in den vergangenen zehn Jahren gleich 151-mal in der Steiermark zu dem Schluss gekommen sind, den Schutz-Status wieder aufzuheben, lässt bei den Grünen die Alarmglocken schrillen: „Wir haben bereits 2017, als das Naturschutzgesetz novelliert wurde, davor gewarnt, dass eine Aufhebung des Naturdenkmal-Schutzes nun viel einfacher durchzuführen ist“, sagt Klubobfrau Sandra Krautwaschl.

Am öftesten verschwand im Bezirk Graz-Umgebung ein Naturdenkmal von der Bildfläche (21), gefolgt von der Südoststeiermark (18) und Deutschlandsberg (17). Die zuständige Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) verteidigt die Maßnahmen: „Der Grund ist meist, dass der Zustand des Naturdenkmales die öffentliche Sicherheit gefährdet und eine Abhilfe nicht möglich ist.“

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Viele der betroffenen Bäume sind unmittelbar neben öffentlichen Straßen oder Wohnhäusern situiert. Deshalb ist der Aspekt der Gefahr für Menschen mit zu berücksichtigen. Wohnhäusern

Verteidigt Entscheidungen: Naturschutz-Landesrätin Ursula Lackner

Öffentliches Interesse als Grund für Rücknahme
Es gibt aber auch andere Gründe, wieso ein Naturdenkmal sein Schutzmäntelchen plötzlich verlieren kann - und zwar dann, wenn ein öffentliches Interesse dies rechtfertigen solle. Jüngstes Beispiel in der Steiermark: Mit der abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm im September 2021 wurden alle Naturdenkmäler entlang der Schwarzen Sulm bei Schwanberg in Bausch und Bogen für nichtig erklärt.

Die Grünen drängen aktuell aber nicht nur auf einen sensibleren Umgang mit Naturdenkmälern, auch in Sachen Roter Liste macht die steirische Oppositionspartei Druck. Mittels neuem Landtagsantrag will man eine Maßnahme gegen das fortschreitende Artensterben in der Steiermark setzen: „Wir fordern, dass die Roten Listen der gefährdeten Arten als rechtswirksames Instrument in den Naturschutz aufgenommen werden, bis jetzt haben diese nämlich keinerlei rechtliche Verbindlichkeit“, weiß Krautwaschl. Heißt: Selbst Arten, die auf der Roten Liste als besonders gefährdet eingestuft werden, stehen nicht automatisch unter gesetzlichem Schutz.

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