29.12.2021 06:00 |

Kurz und die Umfragen

Gutachter: „Kann für Anklage nicht ausreichen“

Alles „supersauber“ in der ÖVP-Umfrage-Affäre? Geht es nach einem zweiten Aufreger-Gutachten im Auftrag der Partei, diesmal bei einem Strafrechtler der Uni Innsbruck, gelte das jedenfalls für Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Der Professor zu Ermittlungen der Korruptionsjäger: „Für eine Anklage kann das nicht ausreichen.“

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Wie schon sein Kollege vom Institut für Strafrecht an der Uni Wien kommt auch Dr. Klaus Schwaighofer in seinem Gutachten sinngemäß zum selben Ergebnis. Das Mitglied der Richteramtsprüfungskommission zur Rolle von Sebastian Kurz in der ÖVP-Affäre um mutmaßlich gekaufte Umfragen: Aus den Chats lasse sich nicht herauslesen, dass der damalige Außenminister gewusst habe, dass dafür Mittel aus dem Finanzministerium flossen. „Noch weniger ist erkennbar – was für eine Strafbarkeit nötig wäre –, dass der Ex-Kanzler dazu einen Beitrag geleistet hätte“, so der Professor.

„Beweise der WKStA reichen nicht aus“
Für eine Anklage wegen Untreue könnten die Beweise der WKStA nicht ausreichen. Denn dafür „müsste ja eine Verurteilung naheliegen“, so der Schlusssatz des Professors.

Ein Polit-Insider: „Die Expertise ist das nächste ÖVP-Weihnachtsgeschenk nach der Facebook-Seite an ihren früheren Parteichef und wieder neuer Aufreger für Kurz-Kritiker.“

Christoph Budin
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