KöSt bleibt Streitfall

Steuerreform: Sozialpartner großteils zufrieden

Politik
15.12.2021 17:40

Die Steuerreform ist lang debattiert und noch länger angekündigt worden, am Mittwoch wurde sie im Ministerrat beschlossen. Ein Lichtblick im Krisenjahr: Die Sozialpartner sind im Großen und Ganzen zufrieden mit der Reform, die ab 2022 greifen soll. Die Arbeitnehmervertreter vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) freuten „Nachbesserungen“ im Sinne der Arbeitnehmer. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die oft mit den Sozialpartnern zusammenarbeitende Industriellenvereinigung (IV) orteten einen Schritt in die richtige Richtung.

Die Unternehmensverbände forderten aber auch weitere Entlastungen. Ihnen geht es weiterhin darum, die Steuer- und Abgabenquote in Österreich zu drücken. Von der WKO hieß es „in Richtung“, von der IV „auf“ 40 Prozent. Sowohl WKO-Präsident Harald Mahrer als auch sein IV-Kollege Georg Knill betonten, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin große Belastungen bedeuteten.

Knill hob die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von aktuell 25 Prozent auf 23 Prozent ab 2024 sowie die Einführung eines ökologischen Investitionsfreibetrags von bis zu 15 Prozent ab 2023 als „positiv“ hervor. Mahrer sieht in der Wiedereinführung des Freibetrags einen wichtigen Eckpunkt der Steuerreform. Dieser solle als Nachfolgemodell der Investitionsprämie wichtige Wachstumsimpulse bringen.

KöSt-Senkung kostet viel, bringt wenig“
Die Senkung der Köst freut die Unternehmerverbände, ärgert hingegen aber weiterhin die Arbeitnehmervertreter. Hier kommen die Sozialpartner nicht zusammen. Die Arbeitgeberverbände hätten sich ja ursprünglich noch eine deutlichere Senkung auf höchstens 21 Prozent - am besten sogar nur 19 Prozent - gewünscht. Es kam der Kompromiss von 23 Prozent heraus. Doch auch dieser geht ÖGB und AK zu weit: Die Senkung bleibt „weiterhin großer Kritikpunkt“. Denn: „Nach unseren Analysen gehen drei Viertel der Entlastung an die 3000 gewinnstärksten Betriebe des Landes“, kritisierte Katzian. „Kostet viel, bringt wenig“, so Anderl.

WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf heftete seiner Kammer hingegen auf die Fahnen, dass „die Maßnahmen ausgewogen den Unternehmen aller Größenklassen zugutekommen“. Für kleine und mittlere Unternehmen gebe es ab 2022 die Erhöhung des Grundfreibetrags vom Gewinnfreibetrag, Kapitalgesellschaften bekämen die Senkung der Körperschaftsteuer.

„Gute Nachrichten für Arbeitnehmer“
„Die Nachbesserungen sind gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer und Pensionisten“, hieß es von AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Denn die geplante Senkung der Lohnsteuer-Tarifstufen 2 und 3 wird vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2022 bzw. 2023 - statt wie vorgesehen mit 1. Juli 2022 bzw. 2023 - wirksam. „Damit profitieren Beschäftigte nicht erst wie ursprünglich vorgesehen in einem halben Jahr von der Senkung“, so Katzian und Anderl.

Die Einmal-Zahlung von 150 Euro für rund 750.000 Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher und andere Menschen mit geringem Einkommen sei zwar eine gute Nachricht, so die Arbeitnehmervertreter. „Sie kann angesichts der hohen Inflationsrate aber nur ein erster Schritt sein.“

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