Beinahe unheilbar
Immer wieder wurde ein Tiroler im Vorjahr von einem deutschen Gewinnspielanbieter kontaktiert. Man wollte ihm ein Abo für eine Gewinnmitgliedschaft andrehen. Der Betroffene kann sich nicht erinnern, je einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Die Firma behauptet das aber und fährt nun mit schweren Geschützen auf.
Der Europäische Zahlungsbefehl lautet auf 430 Euro. Eine Klage droht. Die AK hat Einspruch erhoben und wird den Tiroler im Fall einer Gerichtsverhandlung vertreten. Die AK rät, im Falle eines Europäischen Zahlungsbefehls sofort Einspruch zu erheben. Passiert das innerhalb von 30 Tagen nicht, muss der Betroffene auf jeden Fall zahlen.
Tiroler Krone
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