Grünes Licht ab 23.12.
Italien erlaubt Corona-Impfung für Kindern ab fünf
Unser Nachbarland Italien startet mit der Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren. Die italienische Arzneibehörde gab am Mittwoch der Immunisierung dieser Altersgruppe grünes Licht, nachdem die europäische Behörde EMA vor knapp einer Woche die Zulassung genehmigt hatte. Die Impfungen für Kinder beginnen voraussichtlich am 23. Dezember.
Noch vor Heiligabend können Eltern ihre Kinder ab fünf Jahren gegen das Coronavirus impfen lassen können, kündigte Franco Locatelli, der Chef des wissenschaftlichen Fachbeirates der Regierung, an. Geplant ist die Einrichtung von Pädiatrie-Abteilungen in den Impfzentren. Mehr als 87 Prozent der Italiener über zwölf Jahren sind mindestens einmal geimpft. Seit Mittwoch können alle Italiener im Alter über 18 Jahren den dritten Stich erhalten.
Die italienische Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hat vergangene Woche die Corona-Restriktionen für Nicht-Geimpfte drastisch verschärft. Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, werden von vielen Aktivitäten ausgeschlossen, ging aus einer Kabinettssitzung hervor. Die Maßnahmen werden vorerst vom 6. Dezember bis zum 15. Jänner gelten, könnten dann aber bei Bedarf verlängert werden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).