Zwist um Vertrag

Pächter-Klage gegen Stift nun Fall für OGH

Niederösterreich
13.04.2011 17:42
Ein seit Längerem wogender Rechtsstreit zwischen dem Stift Klosterneuburg und einem Langenzersdorfer Ehepaar über die Befristung von Pachtverträgen auf Stiftsgründen ist nun in zweiter Instanz vom Landesgericht Korneuburg - eher zugunsten des klagenden Ehepaares - entschieden worden. Der Spruch ist nicht rechtskräftig, teilte Mediensprecherin Christa Zemanek am Mittwoch mit. Das letzte Wort habe nun der Oberste Gerichtshof (OGH).

Das Landesgericht als Berufungsgericht habe festgestellt, dass der ursprünglich befristete, jeweils um fünf Jahre verlängerte Pachtvertrag aus 1970 zum Zweck der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grund in der Zwischenzeit in einen unbefristeten Pachtvertrag übergegangen sei und damit den Kündigungsschutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliege.

Diese Feststellung hatte das Ehepaar beim Bezirksgericht Korneuburg begehrt. Die Klage war jedoch im August des Vorjahres abgewiesen und dem Stift recht gegeben worden, wonach der Pachtvertrag befristet sei. Dass der Pachtzins bei Weitergabe des Grundes nicht erhöht werden dürfte, sah das Landesgericht jedoch nicht. Das müsse im Einzelfall geprüft werden.

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