Bischofskonferenz

Sterbeverfügung: „Inakzeptable Mängel“ für Kirche

Österreich
12.11.2021 11:39

Die katholische Bischofskonferenz würdigt zwar die Bemühungen der Regierung, das durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Verbot des assistierten Suizids durch ein Sterbeverfügungsgesetz gesetzlich abzufedern, kritisiert aber Mängel im Entwurf, „die nicht akzeptabel sind“.

Laut Bischofskonferenz wurde verabsäumt, die Bedenkfrist von zwölf Wochen und die Errichtung einer Sterbeverfügung zwingend vorzuschreiben, heißt es in einer Stellungnahme der Bischöfe im Begutachtungsverfahren, das am Freitag endet. Diese Voraussetzung für die Straffreiheit habe man im Gesetzesentwurf bei der Begutachtung nicht explizit gefunden, betonte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka.

Assistierter Suizid in kirchlichen Spitälern nicht geduldet
Eine klare Absage erteilte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner, am Freitag in einer Pressekonferenz der Möglichkeit, assistierten Suizid etwa in kirchlichen Spitälern vorzunehmen. Die Kirche werde das in ihren Häusern nicht zulassen und dulden. Sollten sich Mediziner nach Gesprächen darüber hinwegsetzen, könnte es durchaus Konsequenzen geben.

Verbot der aktiven Sterbehilfe gefordert
In der Stellungnahme der Bischöfe werden auch noch weitere Punkte genannt, die einer drohenden „lebensfeindlichen Dynamik Einhalt gebieten sollen“. Insbesondere setzen sie sich für ein verfassungsrechtlich verankertes Verbot der „Tötung auf Verlangen“, also der aktiven Sterbehilfe ein. Aus Sicht des Episkopats ist die Legalisierung der Suizidbeihilfe „Teil eines schleichenden Kulturbruchs, der sich der Illusion einer totalen ,Machbarkeit‘ des Lebens verschrieben hat“.

Rechtsanspruch für Hospizversorgung
Ausdrücklich begrüßt wird von der römisch-katholischen Kirche hingegen der von der Regierung geplante Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. „Auf sie muss es einen Rechtsanspruch geben und die dafür nötige Finanzierung ist zeitnah sicherzustellen“, so Lackner.

Schutzregelungen gefordert
Auch für die evangelische Kirche darf assistierter Suizid nun nicht zum „gesellschaftlichen Normalfall“ werden. Dieser sei auf „dramatische Ausnahmefälle“ zu beschränken, in denen Barmherzigkeit gefragt ist. „Die Evangelische Kirche plädiert für klare Schutzregelungen. Ist die freie Willensbildung sichergestellt, dürfen die rechtlichen Vorgaben nicht so gestaltet sein, dass die Inanspruchnahme des assistierten Suizids de facto unmöglich ist“, heißt es in einer Stellungnahme.

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