Streit vor Gericht

Germanwings-Absturz: Angehörige wollen mehr Geld

Ausland
12.09.2021 11:47

Auch sechs Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Todesopfern ist der Vorfall für viele Angehörige noch nicht abgeschlossen. Einigen Hinterbliebenen sind die bisher Schmerzensgeldzahlungen zu niedrig, denn die Airline trage Verantwortung für das Unglück. Das Mutterunternehmen Lufthansa hat pauschal 25.000 Euro für jedes Opfer gezahlt und zusätzlich 10.000 Euro für jeden unmittelbaren Angehörigen. Die Kläger fordern nun jeweils zusätzliche 30.000 Euro an Schadenersatz.

Als der psychisch kranke Co-Pilot am 24. März 2015 das Germanwings-Flugzeug gegen einen Berg in den französischen Alpen steuerte, verloren alle Passagiere und die Besatzung ihr Leben. Daran sei die Fluggesellschaft schuld: Sie und die beauftragten Flugmediziner hätten dafür sorgen müssen, dass der Co-Pilot kein Flugzeug mehr steuert, so der Vorwurf.

In erster Instanz war die Klage um mehr Schadensersatz abgewiesen worden, nun setzen die Hinterbliebenen ihre Hoffnungen in das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Die Kläger werfen der Lufthansa Versäumnisse bei den flugmedizinischen Untersuchungen des Co-Piloten vor. Wären diese gründlich erfolgt, hätte nicht übersehen werden können, dass er unter einer schwerwiegenden Erkrankung litt, fasst das Gericht in einer Ankündigung zusammen. „Er ist bei den jährlichen Untersuchungen auf Flugtauglichkeit einfach nur durchgewunken worden“, bemängelt Elmar Giemulla, Anwalt der Kläger.

Angehörige legten Berufung gegen Entscheidung der ersten Instanz ein
In erster Instanz hatte das Gericht die Frage der Haftung anders gesehen und die Klage abgewiesen. Die Lufthansa sei der falsche Adressat etwaiger Schadenersatzansprüche, weil nicht die Fluggesellschaft, sondern das Luftfahrtbundesamt zuständig für die Beauftragung der Flugärzte sei. „Niemand käme auf die Idee, den Fahrlehrer, der die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu nehmen, wenn ein Autofahrer Jahre später in den Gegenverkehr fährt“, hatte der Vorsitzende Richter am Essener Landgericht in der mündlichen Urteilsbegründung im Juli 2020 gesagt. Einige der enttäuschten Hinterbliebenen legten Berufung gegen die Entscheidung ein, andere warfen das Handtuch.

Es geht um 800.000 Euro Streitwert
Die Lufthansa hat den Erben der Hinterbliebenen laut Urteil des Landgerichts Essen nach dem Unglück pauschal 25.000 Euro für jeden verunglückten Passagier für dessen Todesangst gezahlt. Zusätzlich bekamen unmittelbare Angehörige jeweils 10.000 Euro für ihre erlittenen Schmerzen durch den Verlust. Die Kläger fordern nun jeweils zusätzliche 30.000 Euro an Schadenersatz - für sich selbst und teilweise andere Geschädigte, die ihre Ansprüche übertragen haben. Es geht laut einem Gerichtssprecher insgesamt um eine Summe von gut 800.000 Euro. Ob es in dem Prozess bereits am ersten Tag eine Entscheidung gibt, ist offen: Die Richter haben für die Verhandlung, die erst am frühen Dienstagabend beginnen wird, zunächst zweieinhalb Stunden Zeit veranschlagt.

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